Was kostet eine Immobilienbewertung?
Von der kostenlosen Online-Einschätzung über das Kurzgutachten bis zum rechtssicheren Verkehrswertgutachten: Wir zeigen die Preise 2026 – und wann sich welche Tiefe wirklich lohnt.
- Erste Einschätzung sofort & kostenlos – ohne Anmeldung
- Transparent: was „kostenlos" wirklich bedeutet
- Ohne Verkaufszwang, ohne versteckte Gebühren
Drei Tiefen, drei Preisklassen
„Die Immobilienbewertung" gibt es nicht – je nachdem, wofür Sie den Wert brauchen, reichen unterschiedliche Tiefen. Der entscheidende Unterschied ist die Rechtssicherheit.
| Tiefe | Preis | Rechtssicher? | Wofür |
|---|---|---|---|
| Online-/Makler-Einschätzung | kostenlos | nein | erste Orientierung, Verkaufsvorbereitung |
| Kurzgutachten / Wertindikation | ~300–1.500 € | nein | private Entscheidung, Preisverhandlung |
| Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) | ~1.500–3.000 €+ | ja (gerichtsfest) | Finanzamt, Gericht, Erbe, Scheidung |
| Preise sind recherchierte Spannen (2024–2026). Vollgutachten oft auch als 0,5–1,5 % des Immobilienwerts angegeben; spezialisierte Sachverständigenbüros liegen am oberen Rand. | |||
Die kostenlose Einschätzung steht ganz oben in der Tabelle. Starten Sie genau dort, bevor Sie über ein bezahltes Gutachten nachdenken – Sie sehen Ihre Marktwert-Spanne sofort, anonym und ohne E-Mail.
Was „kostenlos" wirklich bedeutet
Eine kostenlose Bewertung ist kein Geschenk – sie hat ein Geschäftsmodell. Das ist völlig in Ordnung, solange es transparent ist.
Kostenlose Online- und Makler-Bewertungen sind in der Regel ein Instrument zur Lead-Generierung: Im Gegenzug für die Einschätzung erhält der Anbieter Ihre Objekt- und Kontaktdaten – häufig verbunden mit einer Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch Makler. Verbraucherschützer und Fachmedien weisen seit Jahren darauf hin. Es gibt aber auch anonyme Rechner ohne E-Mail.
So handhaben wir es: Die erste Marktwert-Spanne sehen Sie sofort und anonym – ohne E-Mail. Erst wenn Sie den genauen Wert und einen regionalen Marktbericht möchten, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ein Anruf erfolgt nur, wenn Sie ihn ausdrücklich erlauben.
Was ein Verkehrswertgutachten kostet
Das rechtssichere Vollgutachten nach ImmoWertV ist die aufwändigste – und teuerste – Variante. Dafür wird es von Gerichten und Finanzämtern anerkannt.
- Als Faustregel: meist 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts.
- Absolut für ein Einfamilienhaus: häufig rund 1.500 bis 3.000 €, bei höherem Wert oder Komplexität 3.000 bis 6.000 € und mehr.
- Stundensätze frei tätiger Sachverständiger: ab rund 160 €.
- Bei gerichtlicher Bestellung gilt nicht die freie Vereinbarung, sondern das JVEG – für Verkehrswertgutachten die Honorargruppe 8 mit 125 €/Stunde (seit 1. Juni 2025, vorher 115 €).
Honorare sind frei verhandelbar. Die frühere Regelung über die HOAI (§ 34 a.F.) wurde 2009 ersatzlos gestrichen – seitdem gibt es für Wertgutachten kein gesetzliches Preisrecht mehr. Holen Sie Vergleichsangebote ein und achten Sie auf die Qualifikation (öffentlich bestellt oder ISO-17024-zertifiziert).
Quellen: Verbraucherzentrale, ImmoScout24, Sachverständigenbüros (Spannen 2024–2026); JVEG (Honorargruppe 8, KostBRÄG 2025).
Wann sich welche Tiefe lohnt
Markteinschätzung genügt
Für die Preisfindung beim freihändigen Verkauf reichen eine datenbasierte Online-Einschätzung und gegebenenfalls ein Kurzgutachten.
Vollgutachten nötig
Bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Zugewinn, Zwangsversteigerung oder gegenüber dem Finanzamt braucht es ein rechtssicheres Gutachten.
Gutachten kann sich rechnen
Liegt der Finanzamtswert über dem Marktwert, lässt sich mit einem Gutachten ein niedrigerer Wert nachweisen (§ 198 BewG) – oft mit deutlicher Steuerersparnis.
Rechenbeispiel Erbschaft. Setzt das Finanzamt 300.000 € an, ein Gutachten weist aber 220.000 € nach, sinkt die Bemessungsgrundlage um 80.000 €. In Steuerklasse I (15 %) sind das rund 12.000 € weniger Erbschaftsteuer – ein Vielfaches der Gutachtenkosten. Zusätzlich sind die Kosten im Erbfall als Nachlassverbindlichkeit absetzbar (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Details im Ratgeber Erbschaft.
Steuerliche Absetzbarkeit ist einzelfallabhängig – im Zweifel den Steuerberater fragen.
Direkt zur Bewertung
Fragen zu den Bewertungskosten
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