Ratgeber Immobilienbewertung

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Von der kostenlosen Online-Einschätzung über das Kurzgutachten bis zum rechtssicheren Verkehrswertgutachten: Wir zeigen die Preise 2026 – und wann sich welche Tiefe wirklich lohnt.

  • Erste Einschätzung sofort & kostenlos – ohne Anmeldung
  • Transparent: was „kostenlos" wirklich bedeutet
  • Ohne Verkaufszwang, ohne versteckte Gebühren
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Überblick

Drei Tiefen, drei Preisklassen

„Die Immobilienbewertung" gibt es nicht – je nachdem, wofür Sie den Wert brauchen, reichen unterschiedliche Tiefen. Der entscheidende Unterschied ist die Rechtssicherheit.

Immobilienbewertung – Tiefe, Preis und Rechtssicherheit
TiefePreisRechtssicher?Wofür
Online-/Makler-Einschätzungkostenlosneinerste Orientierung, Verkaufsvorbereitung
Kurzgutachten / Wertindikation~300–1.500 €neinprivate Entscheidung, Preisverhandlung
Verkehrswertgutachten (Vollgutachten)~1.500–3.000 €+ja (gerichtsfest)Finanzamt, Gericht, Erbe, Scheidung
Preise sind recherchierte Spannen (2024–2026). Vollgutachten oft auch als 0,5–1,5 % des Immobilienwerts angegeben; spezialisierte Sachverständigenbüros liegen am oberen Rand.

Die kostenlose Einschätzung steht ganz oben in der Tabelle. Starten Sie genau dort, bevor Sie über ein bezahltes Gutachten nachdenken – Sie sehen Ihre Marktwert-Spanne sofort, anonym und ohne E-Mail.

Ehrlich gesagt

Was „kostenlos" wirklich bedeutet

Eine kostenlose Bewertung ist kein Geschenk – sie hat ein Geschäftsmodell. Das ist völlig in Ordnung, solange es transparent ist.

Kostenlose Online- und Makler-Bewertungen sind in der Regel ein Instrument zur Lead-Generierung: Im Gegenzug für die Einschätzung erhält der Anbieter Ihre Objekt- und Kontaktdaten – häufig verbunden mit einer Einwilligung zur Kontaktaufnahme durch Makler. Verbraucherschützer und Fachmedien weisen seit Jahren darauf hin. Es gibt aber auch anonyme Rechner ohne E-Mail.

So handhaben wir es: Die erste Marktwert-Spanne sehen Sie sofort und anonym – ohne E-Mail. Erst wenn Sie den genauen Wert und einen regionalen Marktbericht möchten, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Ein Anruf erfolgt nur, wenn Sie ihn ausdrücklich erlauben.

Im Detail

Was ein Verkehrswertgutachten kostet

Das rechtssichere Vollgutachten nach ImmoWertV ist die aufwändigste – und teuerste – Variante. Dafür wird es von Gerichten und Finanzämtern anerkannt.

  • Als Faustregel: meist 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts.
  • Absolut für ein Einfamilienhaus: häufig rund 1.500 bis 3.000 €, bei höherem Wert oder Komplexität 3.000 bis 6.000 € und mehr.
  • Stundensätze frei tätiger Sachverständiger: ab rund 160 €.
  • Bei gerichtlicher Bestellung gilt nicht die freie Vereinbarung, sondern das JVEG – für Verkehrswertgutachten die Honorargruppe 8 mit 125 €/Stunde (seit 1. Juni 2025, vorher 115 €).

Honorare sind frei verhandelbar. Die frühere Regelung über die HOAI (§ 34 a.F.) wurde 2009 ersatzlos gestrichen – seitdem gibt es für Wertgutachten kein gesetzliches Preisrecht mehr. Holen Sie Vergleichsangebote ein und achten Sie auf die Qualifikation (öffentlich bestellt oder ISO-17024-zertifiziert).

Quellen: Verbraucherzentrale, ImmoScout24, Sachverständigenbüros (Spannen 2024–2026); JVEG (Honorargruppe 8, KostBRÄG 2025).

Entscheidungshilfe

Wann sich welche Tiefe lohnt

Verkauf

Markteinschätzung genügt

Für die Preisfindung beim freihändigen Verkauf reichen eine datenbasierte Online-Einschätzung und gegebenenfalls ein Kurzgutachten.

Recht & Steuer

Vollgutachten nötig

Bei Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Zugewinn, Zwangsversteigerung oder gegenüber dem Finanzamt braucht es ein rechtssicheres Gutachten.

Steuer-Tipp

Gutachten kann sich rechnen

Liegt der Finanzamtswert über dem Marktwert, lässt sich mit einem Gutachten ein niedrigerer Wert nachweisen (§ 198 BewG) – oft mit deutlicher Steuerersparnis.

Rechenbeispiel Erbschaft. Setzt das Finanzamt 300.000 € an, ein Gutachten weist aber 220.000 € nach, sinkt die Bemessungsgrundlage um 80.000 €. In Steuerklasse I (15 %) sind das rund 12.000 € weniger Erbschaftsteuer – ein Vielfaches der Gutachtenkosten. Zusätzlich sind die Kosten im Erbfall als Nachlassverbindlichkeit absetzbar (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Details im Ratgeber Erbschaft.

Steuerliche Absetzbarkeit ist einzelfallabhängig – im Zweifel den Steuerberater fragen.

Häufige Fragen

Fragen zu den Bewertungskosten

Eine Online- oder Makler-Ersteinschätzung ist meist kostenlos, ein Kurzgutachten kostet etwa 300–1.500 €, ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten meist 0,5–1,5 % des Werts bzw. rund 1.500–3.000 € für ein Einfamilienhaus (bei hohem Wert mehr).
Sie finanziert sich in der Regel über Lead-Generierung: Der Anbieter erhält Ihre Objekt- und Kontaktdaten, oft mit Einwilligung zur Kontaktaufnahme. Bei uns sehen Sie die erste Spanne anonym ohne E-Mail; Kontaktdaten erst für den genauen Wert.
Immer wenn der Wert rechtssicher sein muss: Erbschaft, Schenkung, Scheidung/Zugewinn, Gericht, Zwangsversteigerung oder gegenüber dem Finanzamt. Für die Verkaufsvorbereitung genügt meist eine Markteinschätzung.
Im Erbfall sind Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeit abziehbar (§ 10 Abs. 5 ErbStG); bei vermieteten Immobilien können sie Werbungskosten sein. Beim reinen Privatverkauf in der Regel nicht – im Zweifel den Steuerberater fragen.
Nicht mehr. Die frühere HOAI-Regelung (§ 34 a.F.) wurde 2009 gestrichen; Honorare für Wertgutachten sind heute frei verhandelbar. Nur bei gerichtlicher Bestellung gilt das JVEG (Honorargruppe 8, 125 € pro Stunde seit 1. Juni 2025).
Gesetzlich generell vorgeschrieben ist es nicht, in bestimmten Situationen wird es aber faktisch verlangt: bei Streit in der Erbengemeinschaft, bei Scheidung und Zugewinnausgleich, in der Zwangsversteigerung (das Vollstreckungsgericht setzt den Verkehrswert fest, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, § 74a Abs. 5 ZVG) sowie zum Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG).
Die Honorare sind frei verhandelbar – die frühere HOAI-Regelung (§ 34 a.F.) entfiel 2009. Nur wenn ein Gericht den Sachverständigen bestellt, gilt das JVEG: für Verkehrswertgutachten die Honorargruppe 8 mit 125 € pro Stunde (seit 1. Juni 2025).
Eine gesetzliche Gültigkeitsfrist gibt es nicht. Der Verkehrswert ist stichtagsbezogen (§ 194 BauGB) und gilt für den Bewertungsstichtag. In der Praxis wird ein Gutachten je nach Marktdynamik meist 6 bis 12 Monate als aktuell angesehen; Finanzamt oder Gericht können einen zeitnahen Stichtag verlangen.

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