Ratgeber Immobilienbewertung

Immobilie im Erbfall richtig bewerten

Wie das Finanzamt bewertet, warum die Werte seit 2023 höher ausfallen, wie ein Gutachten Erbschaftsteuer spart und welche Freibeträge gelten. Eine kostenlose Werteinschätzung zeigt Ihnen vorab, ob sich der genauere Blick lohnt.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Konkrete Fälle – insbesondere Gestaltungen und ein § 198-Gutachten – gehören in die Hand eines Steuerberaters oder Fachanwalts. Die genannten Paragrafen und Beträge sind mit Primärquellen belegt.

Im Erbfall

Wer bewertet – und wie

Erben Sie eine Immobilie, ermittelt das Finanzamt den steuerlichen Wert selbst. Das geschieht typisiert und ohne Besichtigung – deshalb weicht der Finanzamtswert oft vom realen Markt ab.

Das Finanzamt stellt den Grundbesitzwert (Bedarfswert) nach dem Bewertungsgesetz fest – in einem typisierten Massenverfahren, in der Regel ohne Vor-Ort-Termin. Bewertungsstichtag ist der Todestag. Je nach Objektart greift nach § 182 BewG eines von drei Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren – für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.
  • Ertragswertverfahren – für Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke mit üblicher Miete.
  • Sachwertverfahren – als Auffangverfahren, wenn kein Vergleichswert vorliegt.

Rechtsgrundlagen: §§ 151, 157 BewG, § 182 BewG; Stichtag § 11 ErbStG.

Seit 2023 teurer

Warum die Werte gestiegen sind

Eine Gesetzesänderung hat die steuerlichen Immobilienwerte spürbar angehoben – viele Erben trifft das unvorbereitet.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Bewertungsregeln zum 1. Januar 2023 an die ImmoWertV angepasst. Die Parameter waren seit 2009 unverändert und galten als nicht mehr marktgerecht. Wesentliche Änderungen:

  • Niedrigere Liegenschaftszinsen (für Wohnimmobilien von 5,0 % auf 3,5 %) – ein niedrigerer Zins ergibt einen höheren Ertragswert.
  • Längere Gesamtnutzungsdauer (70 → 80 Jahre) – höhere Restnutzungsdauer, höherer Wert.
  • Neuer Regionalfaktor und überarbeitete Wertzahlen im Sachwertverfahren – in gefragten Lagen deutlich werttreibend.

In Fachbeispielen steigt die Steuerlast eines Einfamilienhauses durch das neue Sachwertverfahren um eine fünfstellige Summe. Eine pauschale Prozentzahl gibt es aber nicht – der Effekt hängt stark von Lage, Verfahren und Objekt ab.

Quelle: BMF, Anwendungserlass JStG 2022 (20.03.2023); § 188 BewG, Anlage 22 BewG.

Ihr stärkster Hebel

Niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG)

Weil der typisierte Finanzamtswert seit 2023 oft über dem realen Marktwert liegt, lohnt sich der Gegenbeweis häufiger als früher.

Sie können einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen – durch ein qualifiziertes Gutachten (Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger) oder durch einen Verkauf innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag. Das senkt die Bemessungsgrundlage und damit die Steuer.

Rechenbeispiel

Finanzamt: 300.000 €. Gutachten: 220.000 €. Differenz: 80.000 €. In Steuerklasse I (15 %) sind das rund 12.000 € weniger Erbschaftsteuer – ein Vielfaches der Gutachtenkosten. Zusätzlich sind diese im Erbfall als Nachlassverbindlichkeit absetzbar (§ 10 Abs. 5 ErbStG).

§ 198BewG: niedrigerer Wert
1 JahrFrist für Verkaufsnachweis

Eine kostenlose Erst­einschätzung zeigt, ob der Marktwert überhaupt unter dem zu erwartenden Finanzamtswert liegt – und damit, ob sich ein qualifiziertes Gutachten lohnt. Sie ersetzt das Gutachten nicht. Quelle: § 198 BewG.

Steuer

Freibeträge & Steuersätze

Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad (Freibetrag und Steuerklasse) und vom steuerpflichtigen Erwerb ab.

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer? Bei der Erbschaft einer Immobilie gelten persönliche Freibeträge nach § 16 ErbStG: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € pro Kind und 200.000 € für Enkel. Nur der Wert oberhalb des Freibetrags wird besteuert – der Steuersatz richtet sich nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs.

Persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG)
ErwerberFreibetrag
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €
Kinder & Stiefkinder400.000 €
Enkel (Elternteil lebt noch)200.000 €
Eltern & Großeltern (bei Erbschaft)100.000 €
Übrige (Steuerklasse II/III, z. B. Geschwister)20.000 €
Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung (§ 14 ErbStG) – gestaffeltes Schenken kann die Last senken.
Steuersätze nach Steuerklasse (§ 19 ErbStG, Auszug)
Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
Der Steuersatz gilt auf den Erwerb nach Abzug des Freibetrags. Klasse I: Ehegatte, Kinder, Enkel; Klasse II: Geschwister, Nichten/Neffen; Klasse III: übrige.

Quellen: § 16 ErbStG (Freibeträge), § 19 ErbStG (Steuersätze), § 15 ErbStG (Steuerklassen).

Gestaltung

Familienheim & Nießbrauch

§ 13 ErbStG

Familienheim steuerfrei

Erbt der Ehegatte das selbstgenutzte Familienheim und nutzt es 10 Jahre selbst, ist es ohne Flächengrenze steuerfrei. Bei Kindern gilt die Befreiung bis 200 m² Wohnfläche.

§ 14 BewG

Nießbrauch mindert den Wert

Bei einer Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt mindert der Kapitalwert des Nießbrauchs (Jahreswert × Vervielfältiger) den steuerlichen Wert der Zuwendung erheblich.

§ 14 ErbStG

10-Jahres-Regel

Erwerbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Der Freibetrag steht danach erneut zur Verfügung – ein Argument für frühzeitiges, gestaffeltes Schenken.

Mehr zur Berechnung des Kapitalwerts, zur Abgrenzung vom Wohnrecht und zur Ablösung eines Nießbrauchs lesen Sie unter Nießbrauch und Immobilienwert.

Achtung: Bei Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren entfällt die Familienheim-Befreiung rückwirkend (außer aus zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit). Quellen: § 13 ErbStG, § 14 BewG.

Häufige Fragen

Fragen zur Bewertung im Erbfall

Das Finanzamt ermittelt den Grundbesitzwert (Bedarfswert) nach dem Bewertungsgesetz in einem typisierten Verfahren, meist ohne Besichtigung; Stichtag ist der Todestag. Je nach Objektart greift das Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren (§ 182 BewG).
Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regeln zum 1.1.2023 an die ImmoWertV angepasst: niedrigere Liegenschaftszinsen, längere Gesamtnutzungsdauer (70→80 Jahre) und ein neuer Regionalfaktor führen zu höheren Grundbesitzwerten und damit zu mehr Steuer.
Über § 198 BewG – durch ein qualifiziertes Gutachten (Gutachterausschuss oder zertifizierter Sachverständiger) oder einen Verkauf innerhalb eines Jahres. Liegt der Marktwert unter dem Finanzamtswert, senkt das die Bemessungsgrundlage.
Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Großeltern bei Erbschaft 100.000 €, übrige 20.000 € (§ 16 ErbStG). Sie stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung.
Maßgeblich ist nicht Ihr Erbdatum, sondern der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers: Bei unentgeltlichem Erwerb wird Ihnen dessen Anschaffung zugerechnet (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Lag der Kauf durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf einkommensteuerfrei; andernfalls kann auf den Gewinn Spekulationssteuer anfallen. Für die Verkaufsentscheidung ist der aktuelle Marktwert die zentrale Größe. Dies ersetzt keine Steuerberatung.
Unter Bedingungen ja (§ 13 ErbStG): Ehegatte ohne Flächengrenze bei 10 Jahren Selbstnutzung, Kinder bis 200 m² Wohnfläche und 10 Jahren Selbstnutzung. Bei vorzeitiger Aufgabe entfällt die Befreiung rückwirkend (außer aus zwingenden Gründen).
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses und der gesetzlichen Gebührentabelle des Gerichts- und Notarkostengesetzes (§ 40, Anlage 2 GNotKG). Berechnet werden in der Regel zwei volle Gebühren auf denselben Geschäftswert: eine für die Erteilung des Erbscheins selbst und eine für die eidesstattliche Versicherung, die zur Beantragung nötig ist (KV 12210 GNotKG). Je höher der Nachlasswert, zu dem auch geerbte Immobilien zählen, desto höher fallen die Kosten aus.

Was ist die geerbte Immobilie wert?

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