Kostenlose Wohnungsbewertung

Was ist Ihre Wohnung heute wirklich wert?

Eigentumswohnung bewerten – kostenlos in wenigen Minuten: ein paar Fragen zur Wohnung und Lage, sofort eine Marktwert-Spanne. Egal ob selbst genutzt oder vermietet, anonym und ohne Verkaufszwang.

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So funktioniert die Wohnungsbewertung

Vergleichswert – die marktnächste Methode

Bei Eigentumswohnungen gibt es meist viele Verkäufe ähnlicher Objekte. Deshalb ist das Vergleichswertverfahren das treffsicherste – bei Kapitalanlagen kommt der Ertragswert hinzu.

Im Vergleichswertverfahren (§§ 24–26 ImmoWertV) wird der Wert aus einer ausreichenden Zahl tatsächlich gezahlter Kaufpreise hinreichend ähnlicher Wohnungen abgeleitet – angepasst an Lage, Größe, Etage, Zustand und Stichtag. Datengrundlage sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse (§ 195 BauGB). Ist Ihre Wohnung vermietet und als Renditeobjekt zu betrachten, rückt das Ertragswertverfahren (§§ 27–34) bzw. der Kaufpreisfaktor in den Vordergrund (siehe unten).

Zwei Bewertungsbrillen. Eigennutzer gewichten Lage, Grundriss und Hausgeld; Kapitalanleger rechnen mit Nettokaltmiete, nicht umlagefähigen Kosten und Erhaltungsrücklage. Dieselbe Wohnung kann je nach Zielkäufer einen anderen „richtigen" Wert haben – vermietet folgt der Anleger-Logik, frei der Eigennutzer-Logik.

Der meistunterschätzte Faktor

Die WEG entscheidet über Tausende Euro

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie nicht nur vier Wände, sondern einen Anteil an einer Eigentümergemeinschaft – mit deren Rücklagen, Beschlüssen und Pflichten. Genau hier verschätzen sich die meisten.

Erhaltungsrücklage: verfügbares Vermögen, nicht nur ein Posten

Mit der WEG-Reform 2020 (WEMoG) wurde die „Instandhaltungsrücklage" in Erhaltungsrücklage umbenannt – um klarzustellen, dass es sich um tatsächlich verfügbares Vermögen der Gemeinschaft handelt. Die Gemeinschaft muss eine angemessene Rücklage bilden (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG); über die Höhe entscheiden die Eigentümer. Eine unterkapitalisierte Rücklage ist ein latentes Risiko:

Sonderumlagen können 15.000 bis 50.000 Euro pro Einheit erreichen – etwa für Dach, Fassade, Aufzug oder Heizung. Bereits beschlossene, aber noch nicht durchgeführte Sanierungen sind eine feststehende Zahlungspflicht und mindern den Wert sofort. Prüfen Sie die Beschluss-Sammlung (§ 24 Abs. 7 WEG) und die Protokolle der letzten Jahre.

Hausgeld: nicht alles ist umlagefähig

Das Hausgeld deckt Betriebs-, Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Für Kapitalanleger zählt die Aufteilung: rund 60–70 % sind umlagefähig (auf Mieter abwälzbar – Heizung, Wasser, Grundsteuer, Müll, Versicherung). Nicht umlagefähig und damit renditemindernd sind vor allem Verwaltervergütung, Instandhaltungskosten und die Rücklagenzuführung.

Sondereigentum ist nicht alles, was zur Wohnung gehört

Tragende Wände, Dach, Fassade und meist auch Fenster sind Gemeinschaftseigentum (§ 5 WEG) – Schäden daran treffen alle Eigentümer über eine Sonderumlage. Was genau zu Ihrer Wohnung gehört (Stellplatz, Keller, Garten als Sondernutzungsrecht), steht in der Teilungserklärung und im Miteigentumsanteil, nicht im Exposé.

Rechtsgrundlagen: WEG §§ 1, 5, 8, 19, 24; Begriffswechsel Erhaltungsrücklage durch das WEMoG (in Kraft 01.12.2020). Sonderumlagen-Größenordnung: Branchendaten (u. a. accentro).

Wertfaktoren Wohnung

Was den Wert Ihrer Wohnung bestimmt

Neben Lage und Größe machen oft Details den Unterschied. Die folgenden Größenordnungen stammen aus Markt- und Maklerauswertungen – sie schwanken regional.

  • Etage & Aufzug
    Erdgeschoss kann bis zu rund 30 % unter einer vergleichbaren Wohnung in höherer Etage liegen; ein Aufzug bringt im Schnitt etwa +5 % und wird ab dem 3. OG faktisch erwartet.
  • Balkon, Terrasse, Garten
    Außenflächen werten auf – Balkon/Loggia im Schnitt etwa +3–4 %, ein eigener Garten zusätzlich.
  • Grundriss & Lärm
    Ein durchdachter Schnitt (kein „Schlauch"), ruhige Hofseite statt Hauptstraße und gute Besonnung wirken sich aus.
  • Vermietet oder frei
    Der Vermietungsstatus ist einer der größten Hebel – mehr dazu im nächsten Abschnitt.
  • WEG-Situation
    Höhe der Erhaltungsrücklage, anstehende Sanierungen und Hausgeld – bei Wohnungen wertbestimmend.

Eine erste Spanne sofort

Ihre Angaben werden mit aktuellen Angebots- und Vergleichsdaten Ihrer Region abgeglichen – die grobe Marktwert-Spanne sehen Sie direkt, ohne Anmeldung.

§§ 24–26ImmoWertV: Vergleichswertverfahren
2020WEG-Reform: Erhaltungsrücklage

Größenordnungen zu Etage, Aufzug und Außenfläche: Auswertungen von Homeday und Maklerstudien – regional stark schwankend, keine amtliche Statistik.

Der größte Hebel

Vermietet oder frei – das macht den Unterschied

Ob Ihre Wohnung vermietet oder frei ist, verändert den Käuferkreis und damit den Preis erheblich.

10–30 %
typischer Abschlag vermietet gegenüber frei
Marktauswertungen
3 Jahre
Eigenbedarfs-Sperrfrist nach Umwandlung (§ 577a BGB)
in Berlin 10 Jahre
15.000–50.000 €
mögliche Sonderumlage pro Einheit
Branchendaten

Für Eigennutzer ist eine vermietete Wohnung wenig attraktiv: Nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann der Erwerber Eigenbedarf erst nach Ablauf der Sperrfrist geltend machen – drei Jahre (§ 577a Abs. 1 BGB), in angespannten Wohnungsmärkten per Landesverordnung bis zu zehn Jahren; Berlin hat die zehnjährige Frist 2023 für weitere zehn Jahre verlängert (vom BGH bestätigt). Dadurch schrumpft der Käuferkreis auf Kapitalanleger – der Wertabschlag liegt je nach Lage, Restmietzeit und Miethöhe typischerweise bei rund 10 bis 30 Prozent. Für Anleger ist die laufende Vermietung dagegen ein Plus (Einnahmen ab Tag 1). Zu beachten ist außerdem das Mietervorkaufsrecht (§ 577 BGB).

Rechtsgrundlagen: § 577a BGB (Kündigungssperrfrist), § 577 BGB (Mietervorkaufsrecht); Berliner Kündigungsschutzklausel-Verordnung 2023.

Für Kapitalanleger

Der Kaufpreisfaktor einfach erklärt

Bei vermieteten Wohnungen zählt die Rendite. Der Kaufpreisfaktor (Vervielfältiger) = Kaufpreis ÷ Jahresnettokaltmiete zeigt, nach wie vielen Jahresmieten sich der Kauf amortisiert.

Kaufpreisfaktoren in Großstädten (gerundet, Stand 2025)
StadtFaktor (rund)Bruttomietrendite (ca.)
Berlin34,53,0 %
München29,93,1 %
Hamburg28,02,9 %
Köln27,03,4 %
Stuttgart26,93,7 %
Düsseldorf25,63,2 %
Frankfurt a. M.24,23,2 %
Gerundete Größenordnungen, Stand 2025; Werte schwanken je Quelle und Halbjahr. Die höchsten Renditen liegen eher in B-/C-Städten, die niedrigsten in den Top-7-Metropolen.

Faustregel: Bruttomietrendite ≈ 1 ÷ Faktor. Ein Faktor von 25 entspricht also rund 4 % Bruttorendite. Für die Bewertung einer Kapitalanlage-Wohnung sind die nachhaltig erzielbare Miete und die nicht umlagefähigen Kosten entscheidend – nicht der reine Quadratmeterpreis.

Quellen: von Poll Immobilien, leadersnet/ImmoScout24 (Bruttomietrenditen Metropolen 2025).

Marktlage 2025/2026

Eigentumswohnungen: Land vor Metropole

Die Preise steigen wieder – aber das Stadt-Land-Verhältnis hat sich gedreht.

+5,4 %
ETW in dünn besiedelten ländlichen Kreisen
Destatis, Q4 2025
+2,1 %
ETW in den Top-7-Metropolen
Destatis, Q4 2025
+3,2 %
Wohnimmobilien im Jahresdurchschnitt 2025
Destatis

Im 4. Quartal 2025 legten Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen um 5,4 % gegenüber dem Vorjahr zu, in kreisfreien Großstädten um 4,8 % – in den sieben größten Metropolen (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf) dagegen nur um 2,1 %. Die einstigen Preistreiber hinken aktuell hinterher; ein pauschales „die Preise steigen" ist für Metropolen-Wohnungen zu undifferenziert.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Häuserpreisindex Q4 2025.

Worauf es ankommt

Fehler, die den Wohnungswert verzerren

Fehler 1

Nur Quadratmeterpreis

Hochrechnung über den reinen €/m² ohne Anpassung für Etage, Aufzug, Schnitt und Lärm – Fehler bis in den zweistelligen Prozentbereich.

Fehler 2

Rücklage ignoriert

Erhaltungsrücklage und beschlossene Sanierungen nicht geprüft – das latente Sonderumlage-Risiko fehlt im Preis.

Fehler 3

Vermietet wie frei bewertet

Vermietete Wohnung wie eine freie angesetzt – real 10–30 % Abschlag, durch Sperrfristen oft verschärft.

Fehler 4

Erstkaufpreis als Maßstab

Den Neubau-Erstverkaufspreis vom Bauträger als Vergleichswert genommen – der Wiederverkaufswert liegt häufig darunter.

Häufige Fragen

Fragen zur Wohnungsbewertung

Bei selbstgenutzten Wohnungen ist das Vergleichswertverfahren (§§ 24–26 ImmoWertV) die marktnächste Methode: Der Wert wird aus Kaufpreisen vergleichbarer Wohnungen abgeleitet. Bei vermieteten Kapitalanlagen rücken Ertragswert und Kaufpreisfaktor in den Vordergrund. Oben erhalten Sie sofort eine datenbasierte Spanne.
Eine große. Seit der WEG-Reform 2020 heißt sie Erhaltungsrücklage und ist verfügbares Vermögen der Gemeinschaft. Eine zu niedrige Rücklage bedeutet ein Sonderumlage-Risiko (15.000–50.000 € pro Einheit sind möglich). Käufer prüfen das über die Beschluss-Sammlung und ziehen es vom Preis ab.
Eigennutzer können nach Umwandlung erst nach gesetzlichen Sperrfristen einziehen (§ 577a BGB: drei Jahre, in Berlin zehn). Der Käuferkreis schrumpft, der Abschlag gegenüber einer freien Wohnung liegt je nach Lage und Mietsituation typischerweise bei rund 10–30 %.
Kaufpreis geteilt durch Jahresnettokaltmiete. Er zeigt, nach wie vielen Jahresmieten sich der Kauf amortisiert; die Bruttomietrendite ist näherungsweise der Kehrwert. 2025 lagen die Faktoren in Großstädten grob zwischen 24 und 35.
Ja, aber sehr ungleich. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die Preise für Eigentumswohnungen im 4. Quartal 2025 in dünn besiedelten ländlichen Kreisen um 5,4 Prozent, in den sieben größten Metropolen dagegen nur um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die einstigen Preistreiber-Städte hinken aktuell hinterher.
Für die erste Marktwert-Spanne nicht. Sie starten anonym, nur mit Angaben zur Wohnung und der Postleitzahl. Erst für den genauen Wert und einen regionalen Marktbericht hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Ihre Daten werden DSGVO-konform und vertraulich verarbeitet. Für Ihre Werteinschätzung geben wir sie an einen passenden regionalen Maklerpartner weiter, der die Einschätzung erstellt und Sie dazu kontaktiert – nicht an unbeteiligte Dritte. Details in der Datenschutzerklärung.

Erfahren Sie jetzt, was Ihre Wohnung wert ist

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