Kostenlose Hausbewertung

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So funktioniert die Hausbewertung

Wie der Wert eines Hauses ermittelt wird

Welches Verfahren greift, hängt davon ab, wie gut sich Ihr Haus mit anderen vergleichen lässt. Beide Wege sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt.

§§ 35–39 ImmoWertV

Sachwertverfahren

Standard für eigengenutzte Einfamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichsverkäufe. Der Wert ergibt sich aus Bodenwert + Gebäudesachwert − Alterswertminderung und wird mit dem regionalen Sachwertfaktor an den Markt angepasst.

Geeignet für: freistehende Häuser, Spezialimmobilien, individuelle Objekte.
§§ 24–26 ImmoWertV

Vergleichswertverfahren

Die marktnächste Methode: Der Wert wird aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Häuser in Ihrer Lage abgeleitet – sofern genügend Verkäufe vorliegen.

Geeignet für: Reihen- und Doppelhäuser, standardisierte Siedlungshäuser.

Der häufigste Rechenfehler: Brutto-Grundfläche ist nicht Wohnfläche

Im Sachwertverfahren wird der Gebäudewert über die Normalherstellungskosten (NHK 2010) ermittelt – modellhafte Baukosten in Euro pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF nach DIN 277), z. B. rund 730 €/m² für ein Einfamilienhaus mittleren Standards. Diese Werte werden über den Baupreisindex und einen Regionalfaktor auf den heutigen Stand und Ihre Region gebracht.

BGF ≠ Wohnfläche. Die Brutto-Grundfläche umfasst Außenwände, Keller und Treppenhaus und ist deutlich größer als die Wohnfläche nach WoFlV. Online-Rechner, die einfach „Wohnfläche × Quadratmeterpreis" rechnen, liegen deshalb systematisch daneben.

In gefragten Lagen macht häufig der Bodenwert den größten Teil aus: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert. Den Bodenrichtwert Ihrer Lage können Sie kostenlos über das amtliche Portal BORIS-D der Gutachterausschüsse einsehen – ein Sachwert ohne aktuellen Bodenrichtwert ist wenig belastbar.

Rechtsgrundlagen: ImmoWertV §§ 24–39, NHK 2010 (Anlage 4 ImmoWertV). Bodenrichtwerte: BORIS-D der Gutachterausschüsse (§ 196 BauGB).

Zustand schlägt Baujahr

Wie Modernisierungen den Hauswert heben

Ein gepflegtes, modernisiertes Altbauhaus kann mehr wert sein als ein vernachlässigter Neubau. Maßgeblich ist die Restnutzungsdauer – und die lässt sich durch Sanierungen verlängern.

Die Gesamtnutzungsdauer eines Ein- oder Zweifamilienhauses beträgt nach Anlage 1 der ImmoWertV 80 Jahre (nicht 70 – ein verbreiteter Fehler älterer Rechner). Die Alterswertminderung wird seit der ImmoWertV 2021 zwingend linear berechnet: Restnutzungsdauer ÷ Gesamtnutzungsdauer. Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer – nach einem Punktemodell der Anlage 2:

Modernisierungselemente und maximale Punkte (Anlage 2 ImmoWertV)
Modernisierungselementmax. Punkte
Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung4
Wärmedämmung der Außenwände4
Modernisierung Fenster & Außentüren2
Modernisierung der Heizungsanlage2
Modernisierung der Leitungssysteme2
Modernisierung der Bäder2
Modernisierung des Innenausbaus2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2
Summe maximal20 Punkte

Aus der Punktzahl ergibt sich der Modernisierungsgrad: 0–1 Punkte „nicht modernisiert", 6–10 „mittlerer Grad", 11–17 „überwiegend modernisiert", 18–20 „umfassend modernisiert". Ein hoher Grad hebt die rechnerische Restnutzungsdauer – maximal auf 70 % der Gesamtnutzungsdauer, bei einem Einfamilienhaus also bis rund 56 Jahre, selbst wenn das Gebäude älter ist.

Praxis-Tipp: Neue Heizung, neue Fenster, gedämmtes Dach – jede dieser Maßnahmen zählt im Modell und schlägt sich messbar im Wert nieder. Halten Sie Modernisierungen mit Jahr und Umfang bereit; je genauer Ihre Angaben, desto präziser die Einschätzung.

Quelle: Anlage 1 ImmoWertV (Gesamtnutzungsdauer), Anlage 2 ImmoWertV (Modernisierungspunkte), § 38 ImmoWertV (lineare Alterswertminderung).

Wertfaktoren Haus

Was den Wert Ihres Hauses bestimmt

Über die reine Quadratmeterzahl hinaus entscheiden diese Stellhebel:

  • Lage & Bodenrichtwert
    In teuren Lagen dominiert der Bodenwert; das Gebäude macht dann oft weniger als die Hälfte des Gesamtwerts aus.
  • Wohnfläche nach WoFlV
    Räume ab 2 m Höhe zählen voll, 1–2 m nur zur Hälfte, Balkone meist zu 25 %. Überhöhte Flächenangaben verzerren jeden Wert.
  • Baujahr & Zustand
    Baujahr und Modernisierungsgrad bestimmen die Restnutzungsdauer; ein Instandhaltungsstau mindert den Wert spürbar.
  • Energieeffizienz
    Die Energieklasse laut Energieausweis ist 2026 ein eigener, messbarer Preisfaktor (siehe unten).
  • Grundstück & Ausstattung
    Größe und Zuschnitt des Grundstücks, Garage, Keller sowie die Qualität von Bädern, Küche und Technik.

Vom Eckdatum zur fundierten Einschätzung

Wir kombinieren Ihre Angaben mit aktuellen Angebots- und Vergleichsdaten Ihrer Region und der Einschätzung regionaler Experten.

80 J.Gesamtnutzungsdauer EFH (Anlage 1 ImmoWertV)
§ 194BauGB: Verkehrswert = Marktwert
Energieeffizienz & Hauswert 2026

Warum die Energieklasse über Zehntausende entscheidet

Seit der Energiekrise ist die Effizienzklasse zu einem der härtesten Preisfaktoren bei Häusern geworden. Der Energieausweis (Skala A+ bis H, Endenergie in kWh/m²·a) macht sie sichtbar.

A+0–30 kWh/m²·a
A30–50
B50–75
C75–100
D100–130
E130–160
F160–200
G200–250
H> 250
≈ 25 %
Preisspreizung zwischen Klasse A/A+ und G/H
JLL, Q1 2024
bis −51 %
Klasse-H-Haus im ländlichen Raum ggü. effizient
von Poll Immobilien
+16 %
Aufpreis Bestklasse ggü. Standard D (Häuser)
immowelt, 03/2025

Sanierungspflichten beim Eigentümerwechsel. Nach Kauf oder Erbschaft greifen Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – etwa der Austausch alter Konstanttemperatur-Heizkessel und die Dämmung der obersten Geschossdecke, in der Regel innerhalb von zwei Jahren. Die 65-%-Erneuerbaren-Regel für neue Heizungen gilt gebäudescharf ab der kommunalen Wärmeplanung (Großstädte bis 30.06.2026, kleinere Gemeinden bis 30.06.2028). Das gehört in jede realistische Wertbetrachtung.

Quellen: JLL (Q1 2024), von Poll Immobilien, immowelt (03/2025); GEG § 71 (gesetze-im-internet.de).

Marktlage 2025/2026

Was Häuser aktuell wert sind

Nach drei Jahren mit Rückgängen haben die Preise 2025 wieder gedreht. Die Trendwende ist amtlich belegt – fällt aber regional sehr unterschiedlich aus.

+3,3 %
Wohnimmobilien Q3 2025 ggü. Vorjahr
Destatis
+3,6 %
Ein-/Zweifamilienhäuser in städtischen Kreisen
Destatis, Q3 2025
+3,2 %
Neubau-Baupreise (treibt den Sachwert)
Destatis, Nov 2025

Der vierte Anstieg in Folge: Häuser in städtischen Kreisen (+3,6 %), kreisfreien Großstädten (+3,5 %) und dünn besiedelten ländlichen Kreisen (+3,2 %) legten im 3. Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahr zu. Steigende Neubau-Baupreise heben zugleich die Wiederherstellungskosten – und damit den Sachwert bestehender Häuser. Ihr konkreter Wert hängt jedoch von Lage, Zustand und Energieklasse ab; eine Pauschale „die Preise steigen" greift zu kurz.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Häuserpreisindex Q3 2025.

Worauf es ankommt

Fünf Fehler, die den Hauswert verfälschen

Fehler 1

Fläche verwechselt

Wohnfläche statt Brutto-Grundfläche in den Sachwert gerechnet – führt systematisch zu falschen Werten.

Fehler 2

Veraltete Nutzungsdauer

70 statt 80 Jahre Gesamtnutzungsdauer angesetzt; viele Altrechner unterschätzen so die Restnutzungsdauer.

Fehler 3

Modernisierung ignoriert

Neue Heizung, Fenster, Dach bleiben unberücksichtigt – sanierte Altbauten werden dadurch unterbewertet.

Fehler 4

Bodenwert unterschätzt

Sachwert ohne aktuellen Bodenrichtwert; gerade in Top-Lagen steckt der größte Wert im Grundstück.

Fehler 5

Energieklasse übersehen

Rechner ohne Energie-Input überschätzen unsanierte Häuser – die Klasse ist 2026 zweistellig preisrelevant.

Häufige Fragen

Fragen zur Hausbewertung

Für ein eigengenutztes Einfamilienhaus ist meist das Sachwertverfahren (§§ 35–39 ImmoWertV) maßgeblich: Bodenwert plus Gebäudesachwert abzüglich Alterswertminderung, angepasst mit dem regionalen Sachwertfaktor. Bei Reihen- und Doppelhäusern mit vielen Vergleichsverkäufen greift das marktnähere Vergleichswertverfahren (§§ 24–26). Über das Formular oben erhalten Sie sofort eine datenbasierte Spanne.
Das Sachwertverfahren rechnet mit der Brutto-Grundfläche (BGF, inkl. Wände, Keller, Treppenhaus). Die Wohnfläche nach WoFlV ist kleiner – Räume unter 2 m zählen zu 50 %, Balkone meist zu 25 %. „Wohnfläche × Quadratmeterpreis" allein führt deshalb zu falschen Ergebnissen.
Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer. Die Anlage 2 der ImmoWertV vergibt bis zu 20 Punkte (Dach und Außenwanddämmung je 4; Heizung, Fenster, Bäder, Leitungen, Innenausbau, Grundriss je 2). Ein hoher Modernisierungsgrad hebt die Restnutzungsdauer auf bis zu 70 % der Gesamtnutzungsdauer – bei einem EFH bis rund 56 Jahre.
Deutlich. JLL beziffert die Preisspreizung zwischen A/A+ und G/H auf rund 25 % (Q1 2024). Für ein Einfamilienhaus der Klasse H im ländlichen Raum nennt von Poll bis zu rund 51 % Abschlag gegenüber effizienten Häusern. Energetisch saubere Häuser erzielen laut immowelt rund 16 % Aufpreis gegenüber Standard D.
Nein. Die Online-Einschätzung ist eine datenbasierte Marktorientierung, kein rechtssicheres Verkehrswertgutachten. Für Finanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung oder Scheidung brauchen Sie ein Vollgutachten eines öffentlich bestellten oder DIN-EN-ISO/IEC-17024-zertifizierten Sachverständigen. Mehr dazu im Ratgeber Kosten.
Für die erste Marktwert-Spanne nicht. Sie starten anonym, nur mit Angaben zum Haus und der Postleitzahl – kein Konto, keine Anmeldung. Erst wenn Sie den genauen Wert und einen regionalen Marktbericht von einem Experten möchten, hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten zur Zustellung.
Ihre Daten werden DSGVO-konform und vertraulich verarbeitet. Für Ihre Werteinschätzung geben wir sie an einen passenden regionalen Maklerpartner weiter, der die Einschätzung erstellt und Sie dazu kontaktiert – nicht an unbeteiligte Dritte. Details in der Datenschutzerklärung.

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