Ratgeber Immobilienbewertung

Wertgutachten fürs Haus: Kosten und Gutachtenarten

Nicht jede Situation braucht ein teures Gutachten. Hier lesen Sie, wie sich Kurzgutachten und Vollgutachten unterscheiden, was sie kosten, wer ein rechtssicheres Gutachten erstellen darf und wann sich der Aufwand lohnt. Für einen schnellen Anhaltswert starten Sie rechts die kostenlose Einschätzung.

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Drei Tiefen

Einschätzung, Kurzgutachten, Vollgutachten

Von der kostenlosen Orientierung bis zum gerichtsfesten Gutachten gibt es drei Stufen. Je höher die Rechtssicherheit, desto höher der Aufwand und der Preis.

Gutachtenarten im Vergleich, Preise als Anhaltswerte
ArtUmfangRechtssicherheitKosten (Anhaltswert)
Kostenlose Einschätzungdatenbasierte Schätzung, keine BesichtigungOrientierung, nicht für Behördenkostenlos
Kurzgutachtenrund 10 bis 15 Seiten, wesentliche Bewertungsschritte, meist mit Besichtigungnicht gerichtsfest, für private Zweckeab einigen Hundert bis etwa 1.500 Euro
Vollgutachten nach ImmoWertVrund 60 bis 120 Seiten, alle einschlägigen Verfahren, Besichtigung, Rechte und Belastungenrechtssicher, vor Gericht und Finanzamt anerkanntab etwa 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts

Ein Beispiel: Bei einem Haus im Wert von 400.000 Euro liegt ein Vollgutachten als Anhaltswert bei rund 2.000 bis 6.000 Euro. Feste Preise gibt es nicht mehr, seit die verbindliche Honorartafel der HOAI (§ 34 HOAI alter Fassung) 2009 entfallen ist. Honorare sind seither frei verhandelbar, Verbandsempfehlungen sind unverbindlich.

Grundlage: ImmoWertV 2021. Kostenangaben sind Marktwerte und keine gesetzlichen Preise. Mehr zu den Kosten unter Was kostet eine Immobilienbewertung.

Qualifikation

Wer ein Gutachten erstellen darf

Auf die Qualifikation kommt es an, nicht jede Bewertung ist belastbar.

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§ 36 GewO), bestellt durch die zuständigen Stellen.
  • Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024, rechtlich gleichwertig.
  • Der Gutachterausschuss (§§ 192 ff. BauGB) erstellt amtliche Verkehrswertgutachten.

Für den steuerlichen Nachweis eines niedrigeren Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG ausdrücklich den Gutachterausschuss oder entsprechend bestellte oder zertifizierte Sachverständige.

Quelle: § 36 GewO, § 198 BewG.

JVEG: 125 Euro je Stunde

Bei gerichtlich angeordneten Gutachten gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Für die Bewertung von Immobilien beträgt der gesetzliche Stundensatz seit dem 1. Juni 2025 125 Euro (Anlage 1, Sachgebiet Nummer 7), zuvor 115 Euro. Dieser Satz gilt nur für Gerichtsaufträge, private Gutachten werden frei vereinbart.

125 €JVEG je Stunde
§ 198BewG Nachweis
Entscheidung

Wann sich ein Gutachten lohnt

Die Frage ist nicht, ob ein Gutachten gut ist, sondern wofür Sie den Wert brauchen.

  • Kostenlose Einschätzung oder Maklerbewertung genügt für die erste Orientierung und häufig auch für den Verkauf.
  • Kurzgutachten passt zur privaten Absicherung oder einer einvernehmlichen Regelung ohne Streit.
  • Vollgutachten nach ImmoWertV ist nötig bei rechtlichem oder steuerlichem Bedarf: Erbschaft und Schenkung (Nachweis eines niedrigeren Werts nach § 198 BewG), streitige Scheidung, Zwangsversteigerung oder Gerichtsverfahren.

Der steuerliche Nutzen ist nicht garantiert. Das Finanzamt würdigt ein Gutachten frei und kann es bei methodischen Mängeln zurückweisen. Ob sich die Gutachtenkosten lohnen, hängt von der erwarteten Steuerersparnis ab. Wie die Bewertung im Erbfall abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Erbschaftssteuer.

Quelle: § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts).

Häufige Fragen

Fragen zum Wertgutachten

Für ein Vollgutachten gilt als Anhaltswert 0,5 bis 1,5 Prozent des Immobilienwerts, bei einem Haus im Wert von 400.000 Euro also rund 2.000 bis 6.000 Euro. Ein Kurzgutachten ist deutlich günstiger und wird meist ab einigen Hundert bis etwa 1.500 Euro angeboten. Feste Preise gibt es seit dem Wegfall der HOAI-Honorartafel 2009 nicht mehr.
Zur privaten Orientierung, beim Verkauf oder bei einer einvernehmlichen Regelung reicht ein Kurzgutachten. Muss das Ergebnis rechtlich verbindlich sein, etwa vor Gericht, Finanzamt, bei Zwangsversteigerung oder streitiger Scheidung, ist ein Vollgutachten nach ImmoWertV nötig.
Nein. Das Gutachten muss der Steuerpflichtige selbst beauftragen und bezahlen. Nach § 198 BewG darf er damit einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen und so Erbschaft- oder Schenkungsteuer senken. Das Finanzamt würdigt das Gutachten frei, methodische Mängel führen zur Zurückweisung.
Der zuständige Gutachterausschuss, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (§ 36 GewO) sowie nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Für die steuerliche Anerkennung nennt § 198 Abs. 2 BewG ausdrücklich diese Personenkreise.
Bei gerichtlich angeordneten Gutachten gilt das JVEG. Für die Bewertung von Immobilien beträgt der gesetzliche Stundensatz seit dem 1. Juni 2025 125 Euro (Anlage 1, Sachgebiet Nummer 7), zuvor 115 Euro. Dieser Satz gilt nur für Gerichtsaufträge, nicht für private Gutachten.
Für die erste Orientierung und oft auch für den Verkauf genügt eine kostenlose Online-Einschätzung oder Maklerbewertung. Ein kostenpflichtiges Gutachten lohnt sich vor allem bei rechtlichem oder steuerlichem Bedarf, etwa Erbschaft und Schenkung, streitiger Scheidung, Zwangsversteigerung oder im Gerichtsverfahren.

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