Ratgeber Immobilienbewertung

Immobilienwert ermitteln: den Wert Ihrer Immobilie bestimmen

Was Ihre Immobilie wert ist, hängt von mehr ab als der Quadratmeterzahl. Hier erfahren Sie, welche Faktoren zählen, welche drei Wege zur Wertermittlung führen und wie Sie den Wert selbst überschlagen. Und wenn Sie sofort eine Spanne sehen wollen: starten Sie rechts die kostenlose Einschätzung.

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  • Methodik nach ImmoWertV & § 194 BauGB
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Wovon der Wert abhängt

Was den Immobilienwert wirklich bestimmt

Der Wert einer Immobilie entsteht aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Eine Rechnung aus Quadratmetern und einem Durchschnittspreis liefert nur einen groben Anhaltswert.

  • Lage: Makrolage (Region, Stadt, Wirtschaftskraft) und Mikrolage (Straße, Nachbarschaft, Anbindung, Lärm) sind der stärkste einzelne Werthebel.
  • Fläche: Wohnfläche und, bei Häusern, die Grundstücksgröße. Wie die Wohnfläche korrekt gerechnet wird, entscheidet über den Quadratmeterpreis.
  • Baujahr & Zustand: Sanierungsstand, Instandhaltungsstau und modernisierte Bauteile wirken unmittelbar auf den Wert.
  • Ausstattung: Qualität von Bädern, Böden, Fenstern, Heizung und Grundriss.
  • Energieeffizienz: Energieausweis und Effizienzklasse gewinnen seit dem Gebäudeenergiegesetz an Gewicht.
  • Rechtliche Gegebenheiten: Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht oder ein vermietetes Objekt mindern den Wert gegenüber einer lastenfreien, freien Immobilie.

Maßstab ist der Verkehrswert. Der zentrale Wertbegriff ist der Verkehrswert nach § 194 BauGB, gleichbedeutend mit dem Marktwert. Er beschreibt den Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Mehr dazu im Ratgeber zum Verkehrswert und zur Frage Marktwert oder Verkehrswert.

Quelle: § 194 BauGB (Verkehrswert), ImmoWertV 2021.

Drei Wege

So ermitteln Sie den Wert

Je nachdem, wofür Sie den Wert brauchen, führt ein anderer Weg zum Ziel. Für einen ersten Überblick reicht wenig, für Finanzamt oder Gericht braucht es mehr.

Wege zur Wertermittlung im Vergleich
WegWofür geeignetRechtssicherheitKosten
Kostenlose Online-Einschätzungerste Marktorientierung, Verkaufsvorbereitung, PlausibilitätscheckOrientierung, kein Gutachtenkostenlos
Einschätzung durch regionalen ExpertenVerkauf, realistische Preisfindung mit OrtskenntnisOrientierung, kein Gutachtenoft kostenlos
Sachverständigengutachten nach ImmoWertVFinanzamt, Gericht, Erbauseinandersetzung, Scheidungrechtssicher (Vollgutachten)ab mittlerer dreistelliger bis vierstelliger Betrag

Die kostenlose Einschätzung ist der schnellste Einstieg und für die meisten Eigentümer der richtige erste Schritt. Wann sich ein kostenpflichtiges Gutachten lohnt und was es kostet, lesen Sie im Ratgeber zum Wertgutachten und unter Was kostet eine Immobilienbewertung.

Methodik

Die drei Verfahren der ImmoWertV

Ein belastbarer Wert wird nach einem der drei anerkannten Verfahren ermittelt. Welches passt, hängt vom Objekttyp ab.

§§ 24–26 ImmoWertV

Vergleichswertverfahren

Der Wert wird aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet.

Geeignet für: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, unbebaute Grundstücke.
§§ 27–34 ImmoWertV

Ertragswertverfahren

Maßgeblich sind die nachhaltig erzielbaren Erträge, kapitalisiert über den Liegenschaftszins.

Geeignet für: Mietwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe.
§§ 35–39 ImmoWertV

Sachwertverfahren

Bodenwert plus Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung, angepasst über den Sachwertfaktor.

Geeignet für: eigengenutzte Häuser ohne Vergleichsobjekte, Spezialimmobilien.

Jedes Verfahren ausführlich mit Rechenbeispiel: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Einen Überblick über alle Verfahren gibt der Ratgeber-Hub.

Quelle: ImmoWertV 2021, §§ 24–39.

Selbst überschlagen

Den Wert grob selbst schätzen

Für einen ersten Anhaltswert genügt eine einfache Rechnung.

  • Quadratmeterpreis der Lage mal Wohnfläche ergibt einen groben Marktwert.
  • Die Wohnfläche muss dafür korrekt nach der Wohnflächenverordnung gerechnet sein.
  • Zustand, Ausstattung und rechtliche Lasten bleiben dabei außen vor.

So gehen Sie im Detail vor: Quadratmeterpreis berechnen und Wohnfläche korrekt ermitteln. Für eine datenbasierte Spanne nutzen Sie die kostenlose Einschätzung.

Warum die Faustformel nur ein Anfang ist

Zwei benachbarte Häuser mit gleicher Wohnfläche können sich im Wert deutlich unterscheiden: durch Sanierungsstand, Energieklasse, Grundstückszuschnitt oder ein eingetragenes Wohnrecht. Genau deshalb rechnet ein Gutachten nach ImmoWertV objektindividuell und nicht mit einem Pauschalpreis.

3anerkannte Verfahren
§ 194BauGB Verkehrswert
Häufige Fragen

Fragen zur Wertermittlung

Über drei Wege: eine kostenlose Online-Einschätzung als schnelle Marktorientierung, die Einschätzung eines regionalen Experten und ein kostenpflichtiges Gutachten nach ImmoWertV für rechtssichere Zwecke. Für einen ersten Anhaltswert genügt die Online-Einschätzung.
Lage, Wohn- und Grundstücksfläche, Baujahr und Zustand, Ausstattung, Energieeffizienz sowie rechtliche Gegebenheiten wie Wohnrecht oder Nießbrauch. Deshalb weicht ein belastbarer Wert von einer reinen Quadratmeter-Rechnung ab.
Als grobe Orientierung ja: Quadratmeterpreis der Lage mal Wohnfläche ergibt einen ersten Anhaltswert. Zustand, Ausstattung und rechtliche Besonderheiten bildet diese Rechnung aber nicht ab. Für einen belastbaren Wert dienen die Verfahren der ImmoWertV.
Eine Online-Einschätzung und eine erste Maklereinschätzung gibt es kostenlos. Ein Vollgutachten nach ImmoWertV richtet sich häufig nach dem Immobilienwert und liegt oft in der Größenordnung von 0,5 bis 1,5 Prozent. Details im Ratgeber zu den Kosten.
Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser mit Vergleichsdaten im Vergleichswertverfahren, Mietshäuser und Gewerbe im Ertragswertverfahren, eigengenutzte Häuser ohne Vergleichsdaten und Spezialimmobilien im Sachwertverfahren.
Sie liefert eine datenbasierte Marktpreis-Spanne zur Orientierung, kein rechtssicheres Gutachten. Die Genauigkeit hängt von der Datenlage der Region und Ihren Angaben ab. Für einen exakten Wert ist eine Vor-Ort-Begutachtung nötig.

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