Ratgeber Bewertungsverfahren

Das Sachwertverfahren verständlich erklärt

Wenn Vergleichspreise fehlen, zählt die Substanz: Bodenwert plus Herstellungskosten des Gebäudes, gemindert um das Alter und angepasst an den Markt. Wie das nach §§ 35 bis 39 ImmoWertV Schritt für Schritt funktioniert. Und wenn Sie wissen wollen, was Ihr Haus wert ist: starten Sie rechts die kostenlose Einschätzung.

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§§ 35–39 ImmoWertV NHK 2010 (Anlage 4) Baupreisindex Destatis Regionale Experten
Grundidee

Was die Substanz kostet

Das Sachwertverfahren beantwortet die Frage: Was würde es kosten, dieses Gebäude heute neu zu errichten, abzüglich des bereits verbrauchten Teils der Nutzungsdauer, zuzüglich des Grundstücks? Es kommt zum Einsatz, wenn das marktnähere Vergleichswertverfahren mangels Vergleichsdaten ausscheidet.

Wofür das Verfahren gilt

  • Eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichspreise in der Lage.
  • Spezialimmobilien, für die es schlicht keinen Markt mit Vergleichsobjekten gibt.
  • Häufig auch als Kontrollverfahren neben einer anderen Methode.

Substanzwert ist nicht Marktwert. Der rechnerische Sachwert sagt zunächst nur, was die Bausubstanz und der Boden wert sind. Erst der Sachwertfaktor übersetzt diesen Wert in das, was am Markt tatsächlich gezahlt wird. Ohne diesen letzten Schritt ist der Sachwert unvollständig.

Quellen: § 35 bis § 39 ImmoWertV.

Rechenbeispiel

Ein Einfamilienhaus in fünf Schritten

Beispielobjekt: freistehendes Einfamilienhaus, Baujahr 2000 (Alter 26 Jahre), 200 m² Brutto-Grundfläche, Grundstück 500 m². Die folgenden Eingangswerte sind zur Veranschaulichung vereinfacht; die echten Werte stammen aus Anlage 4 (NHK), dem Baupreisindex und den Daten des Gutachterausschusses.

Sachwert in fünf Schritten (vereinfachtes Beispiel)
SchrittRechnungErgebnis
1. HerstellungskostenNHK 2010 (1.200 €/m², beispielhaft) × 200 m² BGF = 240.000 € (Stand 2010)
× Baupreisindex (Umrechnung auf Stichtag, beispielhaft 1,65)
× Regionalfaktor (beispielhaft 1,0)
396.000 €
2. AlterswertminderungGND 80 Jahre (Anlage 1), Alter 26 → Restnutzungsdauer 54 Jahre
Faktor = RND ÷ GND = 54 ÷ 80 = 0,675
396.000 € × 0,675
267.300 €
3. + AußenanlagenGarage, Wege, Einfriedung (beispielhaft) + 8.000 €275.300 €
4. + Bodenwert500 m² × Bodenrichtwert 250 €/m² = 125.000 €
= vorläufiger Sachwert
400.300 €
5. × SachwertfaktorMarktanpassung (§ 39, beispielhaft 1,1 in gefragter Lage)≈ 440.000 €

Reihenfolge zählt. Nach ImmoWertV 2021 werden die Herstellungskosten zuerst mit dem Baupreisindex auf den Stichtag und mit dem Regionalfaktor angepasst, dann mit dem Alterswertminderungsfaktor multipliziert. Erst der vorläufige Sachwert aus Gebäude, Außenanlagen und Boden wird abschließend mit dem Sachwertfaktor an den Markt angepasst.

Quellen: § 36 (Herstellungskosten, Baupreisindex, Regionalfaktor), § 38 (Alterswertminderung), § 35 (Zusammenführung).

Die Stellschrauben

Vier Größen, die den Sachwert bestimmen

Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 ImmoWertV (Auszug)
GebäudetypGesamtnutzungsdauer
Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel-/Reihenhäuser80 Jahre
Mehrfamilienhäuser80 Jahre
Wohnhäuser mit Mischnutzung80 Jahre
Geschäfts-/Bürogebäude, Banken60 Jahre
Einzelgaragen60 Jahre
  • Normalherstellungskosten 2010 (Anlage 4): durchschnittliche Baukosten je m² Brutto-Grundfläche nach Gebäudetyp und Standard, Kostenstand 2010. Der Begriff „Brutto-Grundfläche" stammt aus den NHK 2010 und der DIN 277; die Verordnung selbst spricht von der „Bezugseinheit".
  • Baupreisindex (Statistisches Bundesamt): rechnet die NHK 2010 auf den Bewertungsstichtag hoch. Zur Einordnung der Dynamik: Im Februar 2026 lagen die Baupreise für Wohngebäude rund 3,3 % über dem Vorjahr (Destatis).
  • Alterswertminderungsfaktor (§ 38): Restnutzungsdauer geteilt durch Gesamtnutzungsdauer. Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie (§ 4).
  • Sachwertfaktor (§ 39, § 21 Abs. 3): der Marktanpassungsfaktor des Gutachterausschusses. Über 1 in gefragten, unter 1 in schwachen Lagen.

Quellen: Anlage 1 (Gesamtnutzungsdauer), Anlage 4 (NHK 2010), Destatis Baupreisindex.

Einordnung

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Warum der Faktor entscheidet

Zwei bauähnliche Häuser können denselben rechnerischen Sachwert haben und am Markt trotzdem deutlich unterschiedlich viel kosten. Der Grund ist der Sachwertfaktor: Er bündelt die Marktlage der konkreten Lage und kann den Substanzwert spürbar nach oben oder unten korrigieren.

80 J.GND Wohnhaus
§ 39Sachwertfaktor
Häufige Fragen

Fragen zum Sachwertverfahren

Es ermittelt den Wert aus Bodenwert plus Herstellungskosten der baulichen Anlagen abzüglich Alterswertminderung, abschließend angepasst über den Sachwertfaktor (§§ 35 bis 39 ImmoWertV). Es bildet den Substanzwert ab.
Vor allem für eigengenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ohne ausreichende Vergleichspreise sowie für Spezialimmobilien ohne Markt für Vergleichsobjekte.
Durchschnittliche Herstellungskosten je m² Brutto-Grundfläche nach Gebäudetyp und Standard (Anlage 4 ImmoWertV), Kostenstand 2010. Sie werden über den Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes auf den Bewertungsstichtag umgerechnet.
Über den Alterswertminderungsfaktor: nach § 38 ImmoWertV das Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer (RND ÷ GND). Die Gesamtnutzungsdauer steht in Anlage 1; für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sind es 80 Jahre.
Ein Marktanpassungsfaktor der Gutachterausschüsse (§ 39 in Verbindung mit § 21 Abs. 3). Er setzt den vorläufigen, rechnerischen Sachwert ins Verhältnis zum Marktniveau. In gefragten Lagen über 1, in schwachen unter 1.
Nein. Sie ist eine datenbasierte Marktorientierung. Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ist kostenpflichtig und wird separat beauftragt.

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