Kostenlose Grundstücksbewertung

Was ist Ihr Grundstück wert?

Grundstückswert ermitteln in wenigen Minuten: Angaben zu Lage, Größe und Erschließung – und Sie sehen sofort eine Marktwert-Spanne auf Basis der amtlichen Bodenrichtwerte. Kostenlos und ohne Verkaufszwang.

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So funktioniert die Grundstücksbewertung

Der Bodenrichtwert ist die Grundlage

Anders als bei Häusern gibt es kein Gebäude zu bewerten – maßgeblich ist der Wert des Bodens. Den liefern die amtlichen Bodenrichtwerte.

Was sagt der Bodenrichtwert aus? Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in Euro pro Quadratmeter, den die Gutachterausschüsse aus echten Kaufpreisen ableiten (§ 196 BauGB). Er ist die Grundlage jeder Grundstücksbewertung – aber nicht automatisch der Verkaufspreis Ihres konkreten Grundstücks.

Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist ein flächendeckender, durchschnittlicher Lagewert in Euro pro Quadratmeter, den die Gutachterausschüsse aus tatsächlichen Kaufpreisen ableiten und in Richtwertzonen veröffentlichen. Jedermann kann ihn kostenlos abfragen – über das länderübergreifende Portal BORIS-D. Er bezieht sich auf ein typisches „Bodenrichtwert-Grundstück" mit bestimmten Merkmalen (Entwicklungszustand, Maß der Nutzung, Erschließungszustand).

Bodenrichtwert ≠ Verkaufspreis. Weicht Ihr Grundstück vom Richtwert-Grundstück ab – etwa bei Größe, Tiefe, Geschossflächenzahl oder Erschließung – wird der Wert mit Umrechnungskoeffizienten angepasst. Der tatsächliche Verkehrswert liegt deshalb häufig 10–20 % über oder unter dem reinen Bodenrichtwert.

Rechtsgrundlagen: § 196 BauGB (Bodenrichtwert), § 16 ImmoWertV (Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks). Datenportal: BORIS-D der Gutachterausschüsse.

Der Werthebel Nr. 1

Entwicklungszustand: baureif oder nur Hoffnung?

Ob ein Grundstück sofort bebaut werden darf oder nur vielleicht irgendwann, entscheidet über den Wert mehr als jede andere Eigenschaft. § 3 ImmoWertV kennt vier Stufen.

Entwicklungszustände nach § 3 ImmoWertV (aufsteigend im Wert)
ZustandBedeutungWert (grob)
Fläche der Land-/Forstwirtschaftland- oder forstwirtschaftlich nutzbar, kein Baulandniedrigste Stufe
BauerwartungslandBebauung mit „hinreichender Sicherheit" erwartbar – ohne Rechtsanspruchca. ¼ bis gut ½ von baureif
Rohbaulandfür Bebauung bestimmt (§§ 30/33/34 BauGB), aber Erschließung noch nicht gesichertdarunter
Baureifes Landnach öffentlichem Recht und tatsächlich sofort bebaubarhöchste Stufe (100 %)
Wertanteile sind Marktgrößen, je Lage und Realisierungsrisiko stark schwankend – keine festen Quoten.

Die teure Verwechslung. Wer Bauerwartungsland zum Preis von baureifem Land kauft, zahlt für ein Baurecht, das nie kommen muss. § 3 Abs. 2 ImmoWertV verlangt nur „hinreichende Sicherheit", keinen Anspruch. Bewertungsrelevant sind Wartezeit und Realisierungsrisiko – sie drücken den Wert deutlich (§ 42 ImmoWertV).

Quelle: § 3 ImmoWertV (Entwicklungszustände), § 42 ImmoWertV (Ableitung Bauerwartungs-/Rohbauland).

Oft übersehen

Erschließung & die 90/10-Regel

Ein günstig wirkendes Grundstück kann teuer werden, wenn die Erschließungsbeiträge noch offen sind.

Erschließung umfasst die Anbindung an Straße, Kanal, Wasser und Strom. Rechtlich verteilt sie sich auf den Erschließungsbeitrag für die Straße (§§ 123–135 BauGB) und gesonderte Anschlussbeiträge der Kommune für Ver- und Entsorgung. Entscheidend für den Wert ist der Zustand: erschlossen (alles angebunden und bezahlt), teilerschlossen oder unerschlossen (eher Rohbauland).

Beitragsfrei vs. beitragspflichtig. Bei beitragspflichtigem Bauland tragen die Anlieger nach § 129 BauGB bis zu 90 % der beitragsfähigen Erschließungskosten (die Gemeinde mindestens 10 %). Diese offenen Beiträge sind vom Bodenwert abzuziehen – sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

Die Kostenhöhe schwankt regional stark; je nach Lage und Bodenklasse sind grob 10–100 €/m² bzw. mehrere Tausend bis über 30.000 € je Grundstück realistisch (Marktwerte, keine Pauschale).

Rechtsgrundlagen: §§ 127, 129 BauGB (Erschließungsbeitrag, Kostenverteilung).

Was darf gebaut werden?

GRZ, GFZ und der Bebauungsplan

Wie viel auf einem Grundstück entstehen darf, bestimmt das Baurecht – und damit den Wert. Die wichtigsten Kennzahlen:

Maß der baulichen Nutzung (BauNVO) – mit Rechenbeispiel
KennzahlBedeutungBeispiel
GRZ (§ 19 BauNVO)überbaubarer Anteil der Grundstücksfläche800 m² × GRZ 0,4 = 320 m² überbaubar
GFZ (§ 20 BauNVO)zulässige Geschossfläche aller Vollgeschosse600 m² × GFZ 0,8 = 480 m² Geschossfläche
Garagen/Stellplätze dürfen die GRZ um bis zu 50 % überschreiten, höchstens bis 0,8 (§ 19 Abs. 4 BauNVO).

Maßgeblich ist, in welchem Bereich Ihr Grundstück liegt: im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 BauGB), im unbeplanten Innenbereich (§ 34) – wo sich ein Vorhaben „einfügen" muss – oder im Außenbereich (§ 35), der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist und für Wohnbau praktisch ausscheidet. Je höher die zulässige GFZ, desto mehr verkaufbare Wohnfläche – und desto höher der Bodenwert je Quadratmeter.

Rechtsgrundlagen: §§ 19, 20 BauNVO (GRZ/GFZ), §§ 30, 34, 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben).

Wertfaktoren Grundstück

Was den Wert Ihres Grundstücks bestimmt

Über den Bodenrichtwert hinaus entscheiden die individuellen Merkmale:

  • Zuschnitt & Lage im Block
    Rechteckige, regelmäßige Grundstücke sind optimal; ungünstige Zuschnitte mindern die Bebaubarkeit. Eckgrundstücke sind bei Wohnnutzung oft nachteilig, bei Gewerbe vorteilhaft.
  • Topografie & Baugrund
    Hanglage bietet Aussicht, verursacht aber höhere Bau- und Gründungskosten. Schlechter Baugrund und Altlasten mindern den Wert um die Sanierungskosten.
  • Rechte & Lasten
    Wegerechte und Grunddienstbarkeiten (Grundbuch Abt. II) sowie Baulasten im Baulastenverzeichnis können die Nutzung einschränken und den Wert mindern.
  • Größe & Teilbarkeit
    Bei gleicher Nutzung sinkt der €/m²-Bodenwert mit der Größe. Ein teilbares Grundstück kann als zwei Bauplätze mehr wert sein – wenn GRZ/GFZ, Abstandsflächen und Zuwegung für beide passen.

Eine erste Spanne sofort

Wir verknüpfen Ihre Angaben mit den Bodenrichtwerten und Marktdaten Ihrer Lage – die grobe Wertspanne sehen Sie direkt, ohne Anmeldung.

§ 196BauGB: amtlicher Bodenrichtwert
§ 3ImmoWertV: Entwicklungszustand
Aktuelle Baulandpreise

Was Bauland aktuell kostet

Kaum eine Immobilienart streut so stark zwischen Stadt und Land. Die amtlichen Durchschnitte zeigen die Spannweite.

Baureifes Land – durchschnittliche Kaufwerte je m² (amtlich)
Gebiet€/m²Quelle / Jahr
Deutschland (Durchschnitt)~270Destatis, 2024
Gemeinden unter 2.000 Einwohner~71Destatis, 2020
Städte ab 500.000 Einwohner~1.200Destatis, 2020
Bayern381Stat. Landesamt, 2024
Rheinland-Pfalz175Stat. Landesamt, 2024
Sachsen-Anhalt~33Stat. Landesamt, 2023
Großstädte liegen beim Bodenwert grob beim 4- bis 10-Fachen des Bundesschnitts. Für Ihre konkrete Lage zählt der örtliche Bodenrichtwert.

Quellen: Statistisches Bundesamt (Kaufwerte für Bauland), Statistische Landesämter Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt.

Worauf es ankommt

Fehler bei der Grundstücksbewertung

Fehler 1

Richtwert = Preis

Bodenrichtwert mit dem Verkaufspreis gleichgesetzt – real weicht der Verkehrswert oft 10–20 % ab.

Fehler 2

Stichtag ignoriert

Bodenrichtwerte gelten nur zu einem Stichtag (meist alle 2 Jahre) – in schnellen Märkten schnell überholt.

Fehler 3

Nicht umgerechnet

Abweichungen bei GFZ, Größe, Tiefe oder Erschließung nicht über Umrechnungskoeffizienten angepasst.

Fehler 4

Hinterland voll bewertet

Bei Hinterlieger-/Hammergrundstücken den Richtwert auf die ganze Fläche statt nur den nutzbaren Teil angesetzt.

Häufige Fragen

Fragen zur Grundstücksbewertung

Grundlage ist der Bodenrichtwert nach § 196 BauGB – ein durchschnittlicher Lagewert je m², kostenlos über BORIS-D abrufbar. Weicht Ihr Grundstück vom Richtwert-Grundstück ab (Größe, Tiefe, GFZ, Erschließung), wird mit Umrechnungskoeffizienten angepasst. Oben erhalten Sie sofort eine datenbasierte Spanne.
Baureifes Land ist sofort bebaubar (höchste Wertstufe). Bauerwartungsland lässt eine Bebauung nur mit „hinreichender Sicherheit" erwarten – ohne Anspruch (§ 3 ImmoWertV). Wegen Wartezeit und Realisierungsrisiko ist es deutlich günstiger, grob ein Viertel bis gut die Hälfte des baureifen Werts.
Erschlossen heißt: Straße, Kanal, Wasser, Strom sind angebunden und die Beiträge bezahlt. Bei beitragspflichtigem Bauland tragen Anlieger bis zu 90 % der Erschließungskosten (§ 129 BauGB) – diese offenen Beiträge sind vom Bodenwert abzuziehen.
Die GRZ (§ 19 BauNVO) gibt den überbaubaren Anteil an, die GFZ (§ 20) die zulässige Geschossfläche. Je höher die GFZ, desto mehr verkaufbare Wohnfläche – und desto höher der Bodenwert je m². Zwei gleich große Nachbargrundstücke können sich allein dadurch im Wert unterscheiden.
Für die erste Marktwert-Spanne nicht. Sie starten anonym, nur mit Angaben zum Grundstück und der Postleitzahl. Erst für den genauen Wert und einen regionalen Marktbericht hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten.
Ihre Daten werden DSGVO-konform und vertraulich verarbeitet. Für Ihre Werteinschätzung geben wir sie an einen passenden regionalen Maklerpartner weiter, der die Einschätzung erstellt und Sie dazu kontaktiert – nicht an unbeteiligte Dritte. Details in der Datenschutzerklärung.

Erfahren Sie jetzt, was Ihr Grundstück wert ist

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