Ratgeber Immobilienbewertung

Grundsteuerwert und die Grundsteuerreform

Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer auf Basis des Grundsteuerwerts. Hier lesen Sie, was dieser Wert ist, wie sich die Grundsteuer in drei Schritten berechnet, welche Ländermodelle es gibt und warum der Grundsteuerwert nichts mit dem Verkaufswert Ihrer Immobilie zu tun hat. Den Marktwert schätzen Sie rechts kostenlos ein.

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Der Hintergrund

Warum es den Grundsteuerwert gibt

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die alten Einheitswerte als Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig, weil sie auf jahrzehntealten Wertverhältnissen beruhten. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer auf Basis neuer Grundsteuerwerte, die zum Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt wurden. Der Grundsteuerwert ersetzt damit den Einheitswert.

Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt gesondert festgestellt (§ 219 BewG). Im Bundesmodell fließen Bodenrichtwert, eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete, die Grundstücksfläche, die Gebäudeart, das Baujahr und bei Wohngebäuden die Wohnfläche ein. Wohngrundstücke werden im vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet, Nichtwohngrundstücke im Sachwertverfahren.

Einheitswert und Grundsteuerwert im Vergleich

Der alte Einheitswert beruhte auf Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 in den alten und aus dem Jahr 1935 in den neuen Bundesländern, seit der Wiedervereinigung nie aktualisiert. Genau diese jahrzehntealten Stichtage erklärte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig, weil vergleichbare Grundstücke dadurch völlig unterschiedlich belastet wurden.

Einheitswert und Grundsteuerwert im Vergleich
Einheitswert (alt)Grundsteuerwert (neu)
Wertverhältnisse1964 (alte Länder), 1935 (neue Länder)1. Januar 2022
Rechtsgrundlage§§ 19 ff. BewG a. F.§§ 218 ff. BewG
Gilt für die Grundsteuerbis 31. Dezember 2024seit 1. Januar 2025

Für die Grundsteuer selbst spielt der Einheitswert seit 2025 keine Rolle mehr, er wurde vollständig durch den Grundsteuerwert ersetzt (§ 219 BewG). In älteren privaten Verträgen, etwa Erbbaurechts oder Mietverträgen, die vor der Reform geschlossen wurden, kann der Begriff als Bezugsgröße aber weiterhin auftauchen, ohne dass er dort automatisch aktualisiert wird.

Quelle: § 218 BewG, § 219 BewG; BMF, FAQ zur neuen Grundsteuer; BVerfG, Urteil vom 10.04.2018, 1 BvL 11/14.

Die Berechnung

Grundsteuer in drei Schritten

Im Bundesmodell entsteht die Grundsteuer aus drei Faktoren. Das Finanzamt liefert die ersten beiden, die Gemeinde den dritten.

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde.

Steuermesszahlen im Bundesmodell
GrundstücksartSteuermesszahlGrundlage
bebaute Wohngrundstückerund 0,31 Promille§ 15 GrStG
unbebaute und übrige Grundstücke0,34 Promille§ 15 GrStG
Land- und Forstwirtschaft0,55 Promille§ 14 GrStG

Die Steuermesszahl wurde gegenüber dem alten System von rund 3,5 Promille auf rund ein Zehntel abgesenkt, weil die neuen Grundsteuerwerte deutlich höher ausfallen als die alten Einheitswerte. Ob im Einzelfall mehr oder weniger Grundsteuer anfällt, entscheidet vor allem der kommunale Hebesatz, den jede Gemeinde selbst festlegt. Für förderungswürdigen Wohnraum und Baudenkmäler gibt es einen Abschlag auf die Messzahl.

Quelle: § 15 GrStG, § 14 GrStG, § 25 GrStG (Hebesatz).

Föderale Vielfalt

Bundesmodell und Ländermodelle

Über eine Öffnungsklausel dürfen die Länder eigene Modelle nutzen. Die meisten folgen dem Bundesmodell, einige gehen eigene Wege.

Modelle der Bundesländer
LandModell
Bayernreines Flächenmodell, wertunabhängig über Äquivalenzzahlen
Baden-Württembergmodifiziertes Bodenwertmodell, Fläche mal Bodenrichtwert
Hamburg, NiedersachsenFlächen-Lage-Modell, Flächen plus Lagefaktor
HessenFlächen-Faktor-Verfahren
Saarland, SachsenBundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen
übrige LänderBundesmodell

Weil die Modelle und die Hebesätze verschieden sind, lässt sich keine bundesweit einheitliche Grundsteuer angeben. Der Bodenrichtwert spielt im Bundesmodell und in den Bodenwertmodellen eine zentrale Rolle, in den reinen Flächenmodellen dagegen nicht. Mehr dazu unter Bodenrichtwert.

Quelle: BMF, FAQ zur neuen Grundsteuer (Öffnungsklausel).

Wichtige Abgrenzung

Grundsteuerwert ist nicht der Verkaufswert

Der Grundsteuerwert ist ein Steuerwert aus einer Massenbewertung.

  • Er nutzt typisierte Mieten und pauschale Annahmen und weicht meist deutlich vom Marktwert ab.
  • Für Verkauf, Erbschaft oder Finanzierung ist er nicht der maßgebliche Wert.
  • Liegt er im Bundesmodell mindestens 40 Prozent über dem nachgewiesenen gemeinen Wert, kann der niedrigere Wert angesetzt werden (§ 220 Abs. 2 BewG).

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Grundsteuer A, B und C

Die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Vermögen, die Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke. Neu ist die Grundsteuer C: Gemeinden können seit 2025 aus städtebaulichen Gründen einen erhöhten Hebesatz für baureife, aber unbebaute Grundstücke festsetzen (§ 25 Abs. 5 GrStG), um Bodenspekulation zu verteuern und Bauland zu mobilisieren.

2025neue Grundsteuer
40 %Grenze niedrigerer Wert

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Hebesätze und teils auch Landes-Steuermesszahlen ändern sich und variieren stark, zur Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells laufen Verfahren. Für den Einzelfall wenden Sie sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater. Angaben Stand 2026.

Häufige Fragen

Fragen zum Grundsteuerwert

Der vom Finanzamt gesondert festgestellte Wert eines Grundstücks, der seit der Reform (Stichtag 1. Januar 2022) die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer bildet und den alten Einheitswert ersetzt (§ 219 BewG). Im Bundesmodell fließen Bodenrichtwert, statistische Nettokaltmiete, Fläche, Gebäudeart, Baujahr und Wohnfläche ein.
In drei Schritten: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz. Das Finanzamt stellt Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag fest, die Gemeinde legt den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid (§ 25 GrStG).
Für bebaute Wohngrundstücke rund 0,31 Promille, für unbebaute und übrige Grundstücke 0,34 Promille (§ 15 GrStG), für Land- und Forstwirtschaft 0,55 Promille (§ 14 GrStG). Sie wurde von rund 3,5 Promille stark abgesenkt, weil die neuen Werte deutlich höher liegen.
Nein. Der Grundsteuerwert ist ein pauschalierter Steuerwert aus einer Massenbewertung und weicht meist deutlich vom Marktwert ab. Liegt er im Bundesmodell mindestens 40 Prozent über dem nachgewiesenen gemeinen Wert, kann der niedrigere Wert angesetzt werden (§ 220 Abs. 2 BewG).
Weil sich die Bemessungsgrundlage komplett geändert hat. Die Reform sollte bundesweit aufkommensneutral sein, verschiebt die Lasten aber im Einzelfall. Ob mehr oder weniger fällig wird, hängt vom neuen Grundsteuerwert, vom Landesmodell und vor allem vom kommunalen Hebesatz ab.
Nein. Der Bund hat das Bundesmodell geschaffen, über die Öffnungsklausel nutzen aber mehrere Länder eigene Modelle: Bayern ein Flächenmodell, Baden-Württemberg ein Bodenwertmodell, Hamburg und Niedersachsen ein Flächen-Lage-Modell, Hessen ein Flächen-Faktor-Verfahren. Saarland und Sachsen wenden das Bundesmodell mit eigenen Messzahlen an.
Ein optionaler, erhöhter Hebesatz, den Gemeinden seit 2025 aus städtebaulichen Gründen für baureife, aber unbebaute Grundstücke festsetzen können (§ 25 Abs. 5 GrStG). Ziel ist es, Bodenspekulation zu verteuern und Bauland zu mobilisieren.
Der Einheitswert beruhte auf jahrzehntealten Wertverhältnissen von 1964 in den alten und 1935 in den neuen Bundesländern, die das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärte. Der Grundsteuerwert ersetzt ihn seit 2025 vollständig (§ 219 BewG) und stützt sich auf aktuelle Wertverhältnisse zum 1. Januar 2022.

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