Ratgeber Immobilienbewertung

Bewertungsverfahren verständlich erklärt

Drei Verfahren regelt die ImmoWertV, je nach Immobilie gilt ein anderes. Hier finden Sie alle verständlich erklärt, mit Rechenbeispielen und Primärquellen, dazu Verkehrswert, Kosten und der Erbfall. Und wenn Sie wissen wollen, was Ihre Immobilie wert ist: starten Sie rechts die kostenlose Einschätzung.

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Schnellzuordnung

Welches Verfahren für welche Immobilie?

Eine Orientierung nach Objektart. Die endgültige Verfahrenswahl richtet sich nach den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs (§ 6 ImmoWertV), nur für unbebaute Grundstücke besteht ein gesetzlicher Vorrang.

Objektart und übliches Verfahren
ObjektartÜbliches VerfahrenRechtsgrundlage
EigentumswohnungVergleichswertverfahren§§ 24–26
Ein-/Zweifamilienhaus mit VergleichsdatenVergleichswertverfahren§§ 24–26
Ein-/Zweifamilienhaus ohne VergleichsdatenSachwertverfahren§§ 35–39
Mehrfamilienhaus, RenditeobjektErtragswertverfahren§§ 27–34
Gewerbe, gemischt genutztErtragswertverfahren§§ 27–34
Unbebautes GrundstückVergleichswertverfahren (Bodenwert), vorrangig§ 40 i. V. m. §§ 24–26
Spezialimmobilie ohne VergleicheSachwertverfahren§§ 35–39

Quelle: ImmoWertV 2021, §§ 6, 24–43; § 194 BauGB (Verkehrswert).

Häufige Fragen

Fragen zur Bewertung

Drei: das Vergleichswertverfahren (§§ 24 bis 26) für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser und unbebaute Grundstücke, das Ertragswertverfahren (§§ 27 bis 34) für Renditeobjekte und das Sachwertverfahren (§§ 35 bis 39) für eigengenutzte Häuser ohne Vergleichsdaten und Spezialimmobilien.
Eigentumswohnungen und Ein- und Zweifamilienhäuser mit Vergleichsdaten: Vergleichswertverfahren. Mietshäuser, gemischt genutzte und Gewerbeobjekte: Ertragswertverfahren. Eigengenutzte Häuser ohne Vergleiche und Spezialimmobilien: Sachwertverfahren. Für unbebaute Grundstücke ist das Vergleichswertverfahren nach § 40 ImmoWertV vorrangig.
Nein. Sie ist eine datenbasierte Marktorientierung. Ein rechtssicheres Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Finanzamt oder Gericht ist kostenpflichtig und wird separat beauftragt.

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