Immobilienverrentung: Leibrente und Teilverkauf im Vergleich
Leibrente, Zeitrente, Umkehrhypothek und Teilverkauf sind vier unterschiedliche Wege, den Wert der eigenen Immobilie zu Lebzeiten in Einkommen umzuwandeln, meist bei fortbestehendem Wohnrecht. Wie die Modelle sich unterscheiden, welche gesetzliche Grundlage die Leibrente hat und wie ein Wohnrecht die Berechnung beeinflusst, lesen Sie hier. Ausgangspunkt jeder seriösen Kalkulation ist der unbelastete Marktwert, den Sie rechts kostenlos einschätzen können.
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Vier Modelle der Immobilienverrentung
Immobilienverrentung ist ein Sammelbegriff, kein einzelnes Produkt. Unter diesem Begriff werden mehrere Modelle zusammengefasst, die sich in Eigentumsübergang, Auszahlung und Risikoverteilung deutlich unterscheiden.
Leibrente
Das Eigentum wird vollständig übertragen, im Gegenzug erhält der bisherige Eigentümer eine monatliche Rente bis zum Lebensende, meist verbunden mit einem im Grundbuch abgesicherten Wohnrecht oder Nießbrauch.
Zeitrente
Wie die Leibrente, jedoch für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum statt lebenslang. Läuft die Person länger, endet die Zahlung trotzdem zum vereinbarten Termin.
Umkehrhypothek
Der Eigentümer bleibt Eigentümer und nimmt ein grundpfandrechtlich abgesichertes Darlehen auf, das erst bei Auszug oder Tod zurückgezahlt wird. In Deutschland bislang deutlich seltener verbreitet als im angelsächsischen Raum.
Teilverkauf
Es wird nur ein Miteigentumsanteil verkauft, meist bis zu 50 Prozent, gegen eine Einmalzahlung. Der Rest bleibt beim bisherigen Eigentümer, der für die Nutzung des verkauften Anteils ein laufendes Nutzungsentgelt zahlt.
Leibrente, Formvorschriften und Grundbuch
Der Leibrentenvertrag ist im BGB nur knapp geregelt.
- § 759 BGB: im Zweifel ist die Rente für die Lebenszeit des Berechtigten zu zahlen.
- § 760 BGB: die Rente ist im Voraus für den jeweiligen Zeitabschnitt zu entrichten.
- § 761 BGB: das Versprechen einer Leibrente bedarf grundsätzlich der Schriftform.
- § 311b BGB: weil Eigentum an einem Grundstück übertragen wird, ist der gesamte Vertrag notariell zu beurkunden.
Wohnrecht mindert die Rentenhöhe
Wird zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch eingeräumt, mindert dessen Kapitalwert den Betrag, der für die eigentliche Rente oder Kaufsumme zur Verfügung steht. Je jünger und je werthaltiger die Nutzung, desto größer der Abschlag. Die Berechnungslogik entspricht der beim Nießbrauch allgemein angewendeten Kapitalwertermittlung.
Zur Kapitalwert-Berechnung des NießbrauchsWorauf es bei der Auswahl ankommt
Die Modelle unterscheiden sich stark in Kosten, Risikoverteilung und den Rechten der Vertragsparteien, und auch innerhalb eines Modells unterscheiden sich einzelne Angebote deutlich. Ein unabhängiger Marktwert als Ausgangspunkt jeder Kalkulation, ein Vergleich mehrerer Angebote und eine unabhängige rechtliche und finanzielle Beratung werden allgemein empfohlen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird, etwa über eine Verbraucherzentrale.
Dieser Beitrag beschreibt die Modelle allgemein und neutral, ohne konkrete Anbieter, Konditionen oder Zinssätze zu nennen, da sich diese von Angebot zu Angebot stark unterscheiden. Er ersetzt keine individuelle Rechts- und Finanzberatung. Angaben Stand 2026.
Quelle: § 759 BGB, § 761 BGB, § 311b BGB.
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