Mehrfamilienhaus bewerten: der Ertrag zählt
Beim Renditeobjekt bestimmt nicht der Bauwert den Preis, sondern der Ertrag. Hier lesen Sie, warum das Ertragswertverfahren gilt, wie aus Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins und Barwertfaktor der Wert entsteht und was der Kaufpreisfaktor aussagt. Für Ihr Objekt sehen Sie rechts sofort eine Spanne.
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Warum beim Mehrfamilienhaus der Ertrag zählt
Ein Mehrfamilienhaus wird als Kapitalanlage gekauft. Der Käufer fragt nicht, was der Bau gekostet hat, sondern welche Mieten das Objekt nachhaltig einbringt. Genau das bildet das Ertragswertverfahren nach den §§ 27 bis 34 ImmoWertV ab, das für Mietwohnhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gewerbe gilt.
Ertrag statt Bauwert. Das Sachwertverfahren rechnet mit Herstellungskosten und passt zu eigengenutzten Häusern. Bei einem Renditeobjekt zählt dagegen der kapitalisierte Reinertrag. Die Grundlagen aller drei Verfahren stehen im Ratgeber-Überblick, das Ertragswertverfahren im Detail unter Ertragswertverfahren.
Quelle: ImmoWertV 2021, §§ 27 bis 34; § 194 BauGB (Verkehrswert).
Vom Rohertrag zum Ertragswert
Das Ertragswertverfahren geht in nachvollziehbaren Schritten vor. Die Zahlen im Beispiel sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung.
| Schritt | Größe | Beispiel |
|---|---|---|
| Rohertrag | marktübliche Jahresnettokaltmiete | 60.000 Euro |
| abzüglich Bewirtschaftungskosten | Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis (§ 32) | 12.000 Euro |
| = Reinertrag | nachhaltiger Ertrag des Grundstücks | 48.000 Euro |
| abzüglich Bodenwertverzinsung | Bodenwert mal Liegenschaftszins | 10.000 Euro |
| = Gebäudereinertrag | auf das Gebäude entfallender Ertrag | 38.000 Euro |
| mal Barwertfaktor | abhängig von Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer (§ 34) | 18 |
| = Gebäudeertragswert | 684.000 Euro | |
| zuzüglich Bodenwert | über den Bodenrichtwert | 250.000 Euro |
| = Ertragswert | 934.000 Euro |
Der Barwertfaktor nach § 34 ImmoWertV kapitalisiert den Gebäudereinertrag über die Restnutzungsdauer. Er ist nicht identisch mit dem umgangssprachlichen Kaufpreisfaktor. Der Liegenschaftszins stammt vom Gutachterausschuss (§ 21 Abs. 2 ImmoWertV), eigene geschätzte Zinssätze wären nicht modellkonform.
Quelle: § 32 ImmoWertV (Bewirtschaftungskosten), § 34 ImmoWertV (Barwertfaktor), § 21 ImmoWertV (Liegenschaftszins).
Miete, Kosten und Zustand
Der Ertragswert reagiert empfindlich auf wenige Stellschrauben.
- Marktübliche Miete: maßgeblich ist die nachhaltig erzielbare Miete, nicht eine zu niedrige Altmiete oder ein Leerstand.
- Bewirtschaftungskosten: nicht umlegbare Kosten und das Mietausfallwagnis mindern den Reinertrag.
- Restnutzungsdauer: Alter und Modernisierung steuern den Barwertfaktor und damit den Gebäudeertragswert.
Mehr zum Einfluss von Alter und Sanierung unter Baujahr und Immobilienwert und Wertsteigerung durch Sanierung.
Der Kaufpreisfaktor als Marktkennzahl
Der Kaufpreisfaktor, auch Vervielfältiger, ist das Verhältnis von Kaufpreis zur Jahresnettokaltmiete. Ein Faktor von 25 bedeutet, dass der Kaufpreis dem 25-fachen der Jahresmiete entspricht. Er ist eine schnelle Orientierung für den Markt, in gefragten Lagen liegt er höher, in schwächeren niedriger. Eine vollständige Ertragswertermittlung ersetzt er nicht.
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