Ratgeber Immobilienbewertung

Der Beleihungswert und was er für die Finanzierung bedeutet

Bei der Baufinanzierung rechnet die Bank nicht mit dem Kaufpreis, sondern mit dem Beleihungswert. Hier lesen Sie, wie er ermittelt wird, warum er unter dem Verkehrswert liegt, was Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf bedeuten und warum Eigenkapital die Konditionen verbessert. Für Ihre Immobilie sehen Sie rechts sofort eine Wert-Spanne.

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Definition

Ein bewusst vorsichtiger Wert

Der Beleihungswert ist der Wert, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen und unter Ausschaltung spekulativer Elemente während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann (§ 3 Abs. 1 BelWertV). Anders als der Kaufpreis blendet er kurzfristige Marktausschläge bewusst aus.

Obergrenze ist der Marktwert. Der Beleihungswert darf den nach einem anerkannten Verfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen (§ 16 Abs. 2 PfandBG). Ermittelt wird er von einem von der Kreditvergabe unabhängigen, fachkundigen Gutachter. In der Praxis liegt er wegen der Sicherheitsabschläge unter dem Verkehrswert.

Quelle: § 3 BelWertV, § 16 PfandBG.

Drei Werte

Beleihungswert, Verkehrswert und Kaufpreis

Für dieselbe Immobilie stehen drei Werte nebeneinander, jeder mit einer anderen Rolle.

Die drei Werte im Vergleich
WertWas er bedeutetWer ihn nutzt
Kaufpreisder tatsächlich gezahlte Preis, Ergebnis von Angebot, Nachfrage und VerhandlungKäufer und Verkäufer
Verkehrswert (Marktwert)der zum Stichtag am Markt erzielbare Preis (§ 194 BauGB)allgemeiner Maßstab
Beleihungswertder dauerhaft und vorsichtig erzielbare Wert, höchstens der MarktwertBank, Finanzierung

Als grobe Orientierung liegt der Beleihungswert oft etwa 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert. Das ist ein Erfahrungswert und kein gesetzlicher Fixwert, die Höhe der Sicherheitsabschläge legt jede Bank nach Objekt, Lage und Zustand individuell fest. Ermittelt wird der Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung, in der Regel im Ertrags- und Sachwertverfahren. Zum Unterschied von Verkehrswert und Marktwert lesen Sie Marktwert und Verkehrswert.

Quelle: § 16 Abs. 2 PfandBG (Marktwert-Obergrenze), BelWertV.

Beleihungsgrenze

Die ersten 60 Prozent

Die Beleihungsgrenze markiert den besonders sicheren Teil des Kredits.

  • Nur die ersten 60 Prozent des Beleihungswerts dürfen zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen dienen (§ 14 PfandBG).
  • Das ist keine allgemeine Obergrenze für jede Finanzierung. Banken finanzieren darüber hinaus, dieser Teil ist aber meist teurer.
  • Innerhalb der Grenze gilt der Kredit als besonders sicher, was sich in den Konditionen zeigt.

Quelle: § 14 PfandBG.

Beleihungsauslauf und Zins

Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis der Darlehenssumme zum Immobilienwert: Darlehen geteilt durch Beleihungswert mal 100. Ein Darlehen von 288.000 Euro bei 360.000 Euro Beleihungswert ergibt 80 Prozent (Rechenbeispiel). Je niedriger der Auslauf, desto geringer das Risiko der Bank und desto günstiger in der Regel der Zins. Mehr Eigenkapital senkt den Auslauf und verbessert die Konditionen.

60 %Beleihungsgrenze
§ 14PfandBG
Der Hintergrund

Warum es zwei Werte gibt

Käufer zahlen den Kaufpreis, den der Markt gerade hergibt. Die Bank dagegen muss ihr Kreditrisiko über die gesamte Laufzeit absichern und rechnet deshalb mit dem konservativen Beleihungswert, der vorübergehende Marktschwankungen und spekulative Elemente ausblendet. Liegt der Beleihungswert unter dem Kaufpreis, entsteht eine Finanzierungslücke, die durch Eigenkapital geschlossen wird.

Daraus folgt der praktische Hebel: Mehr Eigenkapital senkt den Beleihungsauslauf, reduziert das Risiko der Bank und verbessert dadurch die Zinskonditionen. Eine realistische Werteinschätzung hilft, die eigene Position vor dem Bankgespräch einzuordnen. Wie Immobilien fachlich bewertet werden, lesen Sie unter Immobilienwert ermitteln.

Häufige Fragen

Fragen zum Beleihungswert

Der Wert einer Immobilie, der nach Einschätzung der Bank über die gesamte Kreditlaufzeit dauerhaft und unabhängig von kurzfristigen Marktschwankungen bei einem Verkauf erzielbar ist (§ 3 Abs. 1 BelWertV). Er dient der Bank als vorsichtige Grundlage für die Risikobewertung.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der zum Stichtag am Markt erzielbare Preis. Der Beleihungswert ist bewusst vorsichtig und langfristig ausgerichtet. Gesetzlich darf er den Marktwert nicht übersteigen (§ 16 Abs. 2 PfandBG), in der Praxis liegt er darunter.
Als grobe Orientierung oft etwa 10 bis 20 Prozent unter dem Verkehrswert. Das ist ein Erfahrungswert, kein gesetzlicher Fixwert. Die tatsächliche Höhe der Sicherheitsabschläge hängt von Objekt, Lage, Zustand und Institut ab.
Der Anteil des Beleihungswerts, bis zu dem ein Darlehen als besonders sicher gilt. Im Pfandbriefrecht sind das die ersten 60 Prozent des Beleihungswerts (§ 14 PfandBG), nur bis dahin darf eine Hypothek zur Deckung von Pfandbriefen dienen. Banken finanzieren darüber hinaus, dieser Teil ist aber meist teurer.
Das Verhältnis der Darlehenssumme zum Immobilienwert, also Darlehen geteilt durch Beleihungswert mal 100. 288.000 Euro Darlehen bei 360.000 Euro Beleihungswert ergeben 80 Prozent. Je niedriger der Auslauf, desto geringer das Risiko der Bank und desto günstiger in der Regel der Zins.
Weil die Bank ihr Kreditrisiko über die gesamte Laufzeit absichern muss. Sie nutzt den konservativen Beleihungswert statt des tagesaktuellen Kaufpreises, damit die Sicherheit auch bei fallenden Marktpreisen trägt. Mehr Eigenkapital senkt den Beleihungsauslauf und verbessert die Konditionen.

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