Ratgeber Immobilienbewertung

Schadstoffgutachten fürs Haus: Asbest, PAK, PCB und KMF

Ein Schadstoffgutachten klärt, ob in einem Gebäude Baustoffe stecken, die bei Umbau, Sanierung oder Abriss gesundheitsschädliche Stoffe freisetzen können. Im Altbau geht es vor allem um Asbest, teerhaltige Kleber mit PAK, PCB in Fugenmassen und alte Mineralwolle (KMF). Der Gutachter begeht das Haus, nimmt Materialproben und lässt sie im Labor untersuchen. Hier lesen Sie, wann sich das lohnt, wie es abläuft, was es kosten kann und was die Gefahrstoffverordnung verlangt.

  • Die vier typischen Schadstoffe im Altbau
  • Rechtslage nach GefStoffV und TRGS mit Stand
  • Kosten als Beispielrechnung mit Annahmen
Kostenlose Werteinschätzung Schritt 1
SSL-verschlüsselt 100 % kostenlos DSGVO-konform
GefStoffV TRGS 519 und 521 Primärquellen verlinkt Regionale Experten
Anlass

Wann ein Schadstoffgutachten sinnvoll ist

  • Vor dem Kauf eines älteren Hauses: wenn Baujahr, Bodenbeläge, Dach oder Dämmung auf belastete Baustoffe hindeuten und Sie umbauen oder sanieren wollen.
  • Vor Umbau und Sanierung: bevor Wände geöffnet, Böden entfernt, Fassaden bearbeitet oder Dämmung ausgebaut wird.
  • Vor Abriss: damit Rückbau und Entsorgung richtig geplant und kalkuliert werden.
  • Bei Beschwerden über die Raumluft: etwa bei Verdacht auf PCB oder PAK, dann mit Raumluft oder Staubmessung.
  • Beim Verkauf: wenn Sie Kaufinteressenten belastbare Angaben machen wollen.

Für Bauherren und Eigentümer gibt es seit der Änderung der Gefahrstoffverordnung eine ausdrückliche Pflicht. Wer Arbeiten an baulichen Anlagen in Auftrag gibt, gilt als Veranlasser. Er muss dem ausführenden Unternehmen vor Beginn der Arbeiten schriftlich oder elektronisch mitteilen, was er über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe weiß, einschließlich Angaben zur Bau und Nutzungsgeschichte. Dazu muss er die ihm zugänglichen Unterlagen mit zumutbarem Aufwand heranziehen (§ 5a Abs. 1 GefStoffV). Das gilt ausdrücklich auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 4 GefStoffV).

Quelle: § 5a GefStoffV, abgerufen 27.10.2026.

Überblick

Die vier häufigsten Schadstoffe im Altbau

Typische Gebäudeschadstoffe, Fundorte und Zeiträume
StoffTypische FundorteZeitraumRegelwerk
AsbestDach und Fassadenplatten aus Asbestzement, Fallrohre, Fliesenkleber, Spachtelmassen, Putze, Flexplatten und schwarzer Bitumenkleber, NachtspeicheröfenHerstellung, Inverkehrbringen und Verwendung in Deutschland seit 31.10.1993 verbotenGefStoffV, TRGS 519
PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)teerhaltiger Parkettkleber, teerhaltige Anstriche und AbdichtungenTeerkleber für Parkett etwa bis in die 1960er JahreTRGS 524 und 551
PCB (polychlorierte Biphenyle)dauerelastische Fugenmassen an Fenstern, Türen und in Betonfertigteilbauten, Kondensatoren alter LeuchtenFugenmassen etwa bis 1972, Herstellung und Verwendung seit 1989 verbotenPCB Richtlinie der Länder
KMF (alte Mineralwolle)Dämmung in Dach, Wänden und Decken, Rohrdämmungvor 1996 eingebaut gilt als alte Mineralwolle, seit Juni 2000 verbotenTRGS 521

Asbest ist nach Angaben des Umweltbundesamts eindeutig krebserregend. Fest gebundene Produkte wie Asbestzementplatten sind bei normaler Nutzung und intaktem Zustand ungefährlich. Riskant wird es, wenn sie gebohrt, gesägt, geschliffen, gebrochen oder zerschlagen werden. Für Faserstäube aus alter Mineralwolle gilt nach TRGS 521 die Einstufung als krebserzeugend. PAK und PCB belasten vor allem die Raumluft und den Hausstaub.

Quellen: Umweltbundesamt, Asbest, aktualisiert 30.07.2024; TRGS 521 Tätigkeiten mit alter Mineralwolle, Ausgabe Mai 2026; Verbraucherzentrale NRW, Parkett mit PAK haltigem Kleber, Stand 13.07.2025; Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, PCB in Innenräumen, Stand Dezember 2004. Abgerufen 27.10.2026.

Erster Hinweis

Das Baujahr als erster Anhaltspunkt

Das Baujahr ersetzt keine Probe, es zeigt aber, wonach gesucht werden sollte. Die Regelwerke selbst knüpfen daran an.

  • Asbest: Für die Mitteilung an das ausführende Unternehmen reicht bei Objekten mit Baujahr vor 1993 oder nach 1996 die Angabe des Baujahrs. Bei Baujahr zwischen 1993 und 1996 ist das Datum des Baubeginns mitzuteilen, damit festgestellt werden kann, ob Asbest vorliegt (§ 5a Abs. 2 GefStoffV).
  • Alte Mineralwolle: Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist nach TRGS 521 von alter Mineralwolle auszugehen. Zwischen 1996 und 2000 können noch alte Produkte verwendet worden sein, ab dem 1. Juni 2000 hergestellte Dämmstoffe fallen nicht mehr unter die TRGS 521.
  • PCB: Besonders Gebäude in Betonfertigteilbauweise aus der Zeit bis Anfang der 1970er Jahre sind wegen der damals verwendeten Fugenmassen auffällig.
  • PAK: Parkett in Häusern, die bis in die 1960er Jahre gebaut oder ausgebaut wurden, kann mit Teerkleber verlegt sein.

Auch jüngere Häuser können betroffen sein, wenn ältere Bauteile wiederverwendet wurden oder der Ausbau später stattfand als der Rohbau. Umgekehrt ist ein altes Haus nicht automatisch belastet. Wie das Baujahr allgemein auf den Wert wirkt, lesen Sie unter Baujahr und Immobilienwert.

Ablauf

So läuft ein Schadstoffgutachten ab

  1. Unterlagen sichten: Baujahr, Baubeschreibung, Pläne, Angaben zu früheren Umbauten und Sanierungen.
  2. Begehung: Der Gutachter sucht verdächtige Materialien in allen Bereichen, die von den geplanten Arbeiten betroffen sind, von Dach und Fassade bis Keller.
  3. Probenahme: kleine Materialproben aus Platten, Klebern, Fugen, Putzen oder Dämmung, sauber verpackt und beschriftet. Bei PCB oder PAK kommen oft Raumluft oder Staubproben hinzu.
  4. Laboranalyse: Ein Labor bestimmt, ob und in welcher Menge ein Schadstoff enthalten ist.
  5. Bericht: Fundstellen mit Fotos und Plänen, Analyseergebnisse, Bewertung der Dringlichkeit, Empfehlungen für Sanierung, Schutzmaßnahmen und Entsorgung.

Proben nicht selbst nehmen. Schon das Abbrechen oder Abschaben einer Probe kann Fasern freisetzen. Der Gutachter weiß, wie er die Stelle danach sichert. Lassen Sie die Probenahme deshalb fachkundig ausführen.

Für den Kauf eines bestehenden Hauses ist das Schadstoffgutachten oft eine Ergänzung zur allgemeinen Begehung durch einen Baugutachter beim Hauskauf. Dieser erkennt Verdachtsstellen, die Laboranalyse bringt dann Gewissheit.

Qualität

Was im Bericht stehen sollte und was Sie den Verkäufer fragen

Ein Gutachten ist nur so nützlich, wie es sich später auf der Baustelle verwenden lässt. Achten Sie auf diese Punkte.

  • Untersuchungsumfang: welche Bereiche begangen wurden und welche nicht, etwa unzugängliche Hohlräume oder bewohnte Räume.
  • Probenliste: jede Probe mit Nummer, Ort, Material, Foto und Kennzeichnung im Grundriss.
  • Laborergebnisse: Analyseverfahren, gefundener Stoff und Gehalt, Name des Labors.
  • Bewertung: fest oder schwach gebunden, Zustand, Dringlichkeit, Auswirkung auf geplante Arbeiten.
  • Empfehlungen: Sanierung, Schutzmaßnahmen, Entsorgung und, wo nötig, Kontrollmessungen nach der Sanierung.
  • Grenzen: ein klarer Hinweis, dass nicht beprobte Bauteile belastet sein können.

Vor dem Kauf eines älteren Hauses lohnen außerdem einige Fragen an den Verkäufer: Gibt es frühere Schadstoffuntersuchungen oder Sanierungsnachweise? Wann wurden Dach, Bodenbeläge, Fenster und Dämmung erneuert? Gibt es Rechnungen der damaligen Fachbetriebe? Liegen Nachtspeicheröfen oder Platten an Fassade oder Dach vor, die nie ersetzt wurden? Je mehr Unterlagen vorhanden sind, desto gezielter und günstiger kann der Gutachter vorgehen. Antworten des Verkäufers lassen Sie sich am besten schriftlich geben.

Kosten

Was kostet ein Schadstoffgutachten?

Feste Preise gibt es nicht. Die Kosten hängen vor allem von der Zahl der Proben, dem Umfang der Begehung und der Art der Analyse ab.

Beispielrechnung Schadstoffgutachten Einfamilienhaus vor Sanierung, Annahmen ohne Marktgewähr
PositionAnnahmeBetrag
Begehung und Probenahme3 Stunden zu 110 €330 €
Laboranalysen4 Materialproben zu 60 €240 €
Bericht mit Fotos und Empfehlungen2 Stunden zu 110 €220 €
Summe netto790 €
Umsatzsteuer 19 %150,10 €
Summe brutto940,10 €

Alle Werte sind Annahmen für eine Beispielrechnung, keine Marktpreise. Ein reines Asbestgutachten für eine einzelne Fläche mit ein oder zwei Proben kann deutlich darunter liegen. Mehr Proben, Raumluftmessungen, Fahrtkosten oder ein Rückbau und Entsorgungskonzept vor Abriss erhöhen die Kosten. Fragen Sie nach Stundensatz, Preis je Analyse und danach, ob die Umsatzsteuer enthalten ist.

Die Gutachtenkosten sind meist klein im Verhältnis zu dem, was eine unerwartete Asbestsanierung während laufender Bauarbeiten kosten kann: Stillstand der Baustelle, Sanierung durch einen Fachbetrieb und Entsorgung als gefährlicher Abfall.

Rechtslage

Asbest im Haus: was gilt bei Arbeiten

Wer asbesthaltige Materialien bearbeitet, entfernt oder saniert, muss die Technischen Regeln für Gefahrstoffe beachten. Maßgeblich ist die TRGS 519, Fassung vom 28.02.2025.

  • Anzeige: Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sind der zuständigen Behörde spätestens 7 Tage vor Beginn anzuzeigen (TRGS 519 Nr. 3.2).
  • Zulassung: Abbruch und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte dürfen grundsätzlich nur Fachbetriebe ausführen, die von der Behörde dafür zugelassen sind (TRGS 519 Nr. 3.1).
  • Sachkunde: Die TRGS 519 stellt Anforderungen an die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung, darunter eine verantwortliche Person mit Sachkunde.
  • Fest und schwach gebunden: Asbestzementprodukte mit einer Rohdichte über 1.400 kg/m³ gelten als fest gebunden, ebenso etwa Flexplatten. Spritzasbest und andere schwach gebundene Materialien setzen leichter Fasern frei.

Für Eigentümer heißt das: Wenn ein Gutachten Asbest nachweist, planen Sie die betroffenen Arbeiten mit einem Fachbetrieb, der diese Anforderungen erfüllt. Intakte, fest gebundene Bauteile, die nicht bearbeitet werden, können nach Einschätzung des Umweltbundesamts bei normaler Nutzung verbleiben. Für teerhaltigen Parkettkleber empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW Fachfirmen, die nach der Handlungsanleitung der BG BAU sowie TRGS 524 und 551 arbeiten, und eine Kontrollmessung nach der Sanierung.

Quellen: TRGS 519 Asbest: Abbruch, Sanierungs oder Instandhaltungsarbeiten, Fassung 28.02.2025 (GMBl 2025 S. 144); Umweltbundesamt, Asbest; Verbraucherzentrale NRW, PAK Kleber. Abgerufen 27.10.2026.

Wert

Schadstoffe, Kaufpreis und Immobilienwert

Schadstoffe sind ein Baumangel, der in der Wertermittlung als besonderes objektspezifisches Grundstücksmerkmal nach § 8 Abs. 3 ImmoWertV berücksichtigt wird, in der Regel über einen Abschlag in Höhe der zu erwartenden Sanierungskosten. Ohne Gutachten bleibt dieser Abschlag eine Schätzung. Mit Gutachten lässt er sich belegen, sowohl für die Preisverhandlung als auch für ein Wertgutachten.

  • Als Käufer: Lassen Sie Verdachtsstellen vor dem Notartermin prüfen und rechnen Sie die Sanierung in Ihr Budget ein.
  • Als Verkäufer: Bekannte Belastungen sollten Sie offenlegen. Wer einen Mangel arglistig verschweigt, kann sich nach § 444 BGB nicht auf einen vereinbarten Haftungsausschluss berufen.
  • Bei Sanierung: Ein Gutachten vor Baubeginn verhindert Stillstand und Nachträge und ist die Grundlage für die Mitteilung nach § 5a GefStoffV.

Quelle: § 8 ImmoWertV, § 444 BGB, abgerufen 27.10.2026.

Häufige Fragen

Fragen zum Schadstoffgutachten

Feste Preise gibt es nicht. In einer Beispielrechnung mit drei Stunden Begehung, vier Laborproben und Bericht ergeben sich mit angenommenen Sätzen rund 940 Euro brutto. Für eine einzelne Fläche mit wenigen Proben kann es deutlich weniger sein, Raumluftmessungen und viele Proben erhöhen die Kosten.
Eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung gibt es dafür nicht. Achten Sie auf nachgewiesene Sachkunde für Gefahrstoffe am Bau, Erfahrung mit Probenahme und die Zusammenarbeit mit einem Labor, das Asbest analysiert.
Intakte Asbestzementplatten sind fest gebunden und nach Angaben des Umweltbundesamts bei normaler Nutzung ungefährlich. Gefährlich wird es, wenn sie gebohrt, gesägt, gebrochen oder stark verwittert sind und Fasern freisetzen.
Davon ist abzuraten. Für Arbeiten mit Asbest gelten die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519 mit Anzeige an die Behörde mindestens 7 Tage vorher, Sachkunde und Schutzmaßnahmen. Schwach gebundenen Asbest dürfen grundsätzlich nur zugelassene Fachbetriebe sanieren.
Mit bloßem Auge nicht sicher, denn schwarze Kleber können auch andere Stoffe enthalten. Gewissheit bringt eine Laboranalyse einer Kleberprobe. Ein Hinweis ist Parkett, das bis in die 1960er Jahre verlegt wurde.
Ja. Wer Arbeiten an baulichen Anlagen beauftragt, muss dem ausführenden Unternehmen vor Beginn mitteilen, was er über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe weiß, und dafür die zugänglichen Unterlagen heranziehen. Das gilt nach § 5a GefStoffV auch für private Haushalte.

Was ist Ihr Haus trotz Sanierungsbedarf wert?

Starten Sie die kostenlose Werteinschätzung, anonym und ohne Anmeldung. Auf Wunsch ermittelt ein regionaler Experte den genauen Wert.

anonym starten · ohne Anmeldung · ohne Verkaufszwang